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Deutschland: Durch Schweigen zum Organspender

Durch Schweigen zum Organspender

Heute entscheidet das deutsche Parlament, ob jeder zum Spender wird, der nicht widerspricht. Auch die Schweiz führt die heikle Diskussion.
16.01.2020, 03:53
Christoph Reichmuth aus Berlin / Aargauer Zeitung
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Es ist selten, dass die Abgeordneten im deutschen Bundestag bei einer Abstimmung vom Fraktionszwang befreit sind. Bei der heutigen Abstimmung über zwei Vorlagen zur Organspende sind die Parlamentarier aber für einmal alleine ihrem Gewissen und nicht dem Parteibuch verpflichtet. Zu heikel ist das Thema Organspende.

«Jeder sollte sich persönlich und verbindlich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen.»

Die Spendenbereitschaft in Deutschland ist im europäischen Vergleich gering. 9400 Menschen warteten im letzten Jahr auf ein lebensrettendes Spenderorgan, bundesweit haben 2019 aber lediglich 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Niere, ihr Herz oder ihre Lunge für schwerkranke Patienten gespendet. Das 83 Millionen Einwohner zählende Land hat eine Quote von lediglich 11,2 Spendern pro einer Million Einwohner. Zum Vergleich: Die Spendenbereitschaft in der Schweiz ist mit einer Quote von 18,4 verstorbenen Organspendern höher. Unangefochtener Spitzenreiter ist allerdings Spanien. Dort liegt die Spenderquote bei 48,3 Spender pro einer Million Einwohner.

«Sie sterben, weil wir nicht Mut aufbringen»

Das spanische Modell ist für den Deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn Vorbild für eine Neuregelung der Organspende im eigenen Land. Der CDU-Minister möchte die sogenannte doppelte Widerspruchslösung einführen. Das klingt technisch, bringt in der Praxis aber weitreichende Veränderungen mit sich.

Nach Spahns Vorschlag wäre grundsätzlich jeder deutsche Bürger ab dem 16. Altersjahr automatisch Organspender, sofern er in einem Register nicht explizit erklärt, er wolle nach seinem Tod die Organe nicht spenden. Diese sogenannte Widerspruchslösung ist deshalb doppelt, weil die Ärzte nach dem Tod eines Patienten die Angehörigen konsultieren müssen, wenn sich der Verstorbene nicht im Organspende-Register hat eintragen lassen. Ist den Angehörigen bekannt, dass der Verstorbene seine Organe nicht spenden wollte, wird von einer Spende abgesehen. Ansonsten haben die Ärzte das Recht darauf, Niere, Lunge oder Herz zu entnehmen.

Der Vorschlag des Gesundheitsministers wird fraktionsübergreifend unterstützt. Jedes Jahr würden in Deutschland viele Patienten sterben, «die voller Hoffnung und Verzweiflung vergeblich auf ein Spenderorgan gewartet haben. Sie sterben, weil wir nicht den Mut aufbringen, neue Wege zu gehen», sagt Gesundheitsminister Spahn. Deutschland sei es den Kranken schuldig, «dass sich jeder persönlich und verbindlich mit dem Thema Organspende auseinandersetzt», fügt der 39-Jährige hinzu.

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bild: aargauerzeitung.ch

Co-Vorsitzende der Grünen fordert Freiwilligkeit

Die Abgeordneten müssen sich zwischen dem Vorschlag des Gesundheitsministers und einer Alternative entscheiden, welche die Grünen Co-Vorsitzende Annalena Baerbock eingebracht hat. Baerbock sieht in der doppelten Widerspruchslösung einen Eingriff in die menschliche Würde. Die Organspende müsse weiterhin freiwillig bleiben.

Eine Zustimmung zur Organentnahme durch Schweigen hält die 39-Jährige für nicht vertretbar. Baerbock will eine Zustimmungslösung: Nur, wer sich zu Lebzeiten explizit dazu bereit erklärt hätte, würde so zum Organspender. Dafür brauche es ein bundesweites Register. Jeder Bürger soll sich dort einfach und schnell eintragen können.

epa07999807 Green party (Die Gruenen) co-chairwoman Annalena Baerbock speaks during the Party congress in Bielefeld, Germany, 15 November 2019. The German Greens hold a party congress until 17 Novembe ...
Annalena Baerbock ist der Ansicht, dass Organspende freiwillig sein muss.Bild: EPA

Die Angaben sollen unkompliziert im Nu angepasst oder verändert werden können. Zudem soll jeder, der seinen Ausweis erneuern lässt, nach seiner Haltung zur Organspende befragt werden. «Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden», heisst es von Seiten der Baerbock- Gruppe. Die Grünen-Politikerin verweist auf die grundsätzlich hohe Bereitschaft der Deutschen, nach dem Tod ihre Organe zu spenden. In einer Umfrage gaben 80 Prozent an, ihre Organe spenden zu wollen.

Doch nur die wenigsten tun das wirklich. Kritiker bemängeln, dass sich mit dem Vorschlag der Grünen-Politikerin kaum etwas zur heutigen Praxis ändern würde. Auch heute dürfen Organe nur dann entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten explizit einer Organentnahme zugestimmt hat.

Auch Schweiz steht vor Änderung

Die Abstimmung wird auch in der Schweiz mit Interesse verfolgt. Die im März 2019 eingereichte Initiative «Organspende fördern – Leben retten» kommt noch dieses Jahr vors Parlament. Die Initiative möchte, ähnlich wie der in Deutschland diskutierte Antrag, jeden Schweizer automatisch zum Organspender machen, sofern dieser nicht explizit widerspricht.

Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Rechte der Angehörigen stärker regelt. In der Vernehmlassung stiess der Gegenvorschlag auf breite Unterstützung. Auch die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation in Bern, Swisstransplant, stellt sich hinter den Gegenvorschlag der Landesregierung. «Wir unterstützen den Vorschlag des Bundesrates, weil wir es sehr wichtig finden, dass auch die Angehörigen befragt werden. Es ist uns wichtig, dass es ausschliesslich um den Wunsch des Verstorbenen geht», sagt Direktor Franz Immer auf Anfrage. Die aktuell geltende Regelung sei insbesondere für die Hinterbliebenen eine Belastung.

Gibt es vom Verstorbenen im nationalen Spendenregister – bis Ende 2019 haben sich dort etwa 80000 Schweizer eingetragen – keine Angaben, müssen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Wenn sich die Angehörigen nicht sicher sind, was im Sinne des Verstorbenen wäre, wird einer Organspende in den meisten Fällen nicht zugestimmt.

Beim Gegenvorschlag des Bundesrates kann einer Organentnahme widersprochen werden, wenn die Hinterbliebenen Kenntnis davon haben, dass ihre Angehörigen eine Organspende ablehnen. Ansonsten sollen künftig die Organe entnommen werden dürfen.

Damit möglichst viele Schweizer ihren Willen dokumentieren, soll der Eintrag im Organspende- Register nach Vorschlag des Bundesrates vereinfacht werden. In der Schweiz warteten Ende 2019 über 1400 Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Von 157 Verstorbenen konnten 2019 Organe transplantiert werden.

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Erklärungsmodell als Gegenvorschlag zur automatischen Spende
Video: srf
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42 Kommentare
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Snowy
16.01.2020 05:37registriert April 2016
«Jeder sollte sich persönlich und verbindlich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen.»

Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen.
Die Entscheidung sollte jeder für sich und komplett ohne Einflussnahme von Dritten treffen.
Aber man soll sie die Entscheidung treffen müssen - mit der Möglichkeit die einmal gemachte Entscheidung jederzeit und unkompliziert wieder revidieren zu können.

Weigert man sich eine Entscheidung zu treffen, so ist es legitim, dass die Gesellschaft annimmt, man möchte im Notfall ein lebenserhaltendes Organ weitergeben.
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Patho
16.01.2020 06:40registriert März 2017
Ich brauche meine Organe nicht mehr, wenn ich tot bin, also kann sie dann ein Anderer haben, wenn er sie brauchen kann, ganz im Sinn von Nächstenliebe. Ebenfalls sollen Medizinstudierende mich als Übungsobjekt verwenden können, es schmerzt mir dann ja auch nichts mehr und irgendwie muss man es ja lernen.

Ich frag mich ehrlich gesagt auch, was die Leute, die ihre Organe nicht spenden möchten, damit noch machen wollen...
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Antinatalist
16.01.2020 05:35registriert September 2019
Ein Opt-out-Zwang geht einfach überhaupt nicht. Egal wofür. Dass man dann noch in einem Register, also einer weiteren Datenbank, landet, ist schlicht pervers. Wer freiwillig per Opt-in in einem Spenderregister landen will, dem sei dies nicht zu verwehren.

Ich habe mich längst damit abgefunden, dass das Leben endlich ist. Niemals würde ich eine Organspende in Anspruch nehmen. Auch eine Chemotherapie käme für mich nicht in Frage.

Vielmehr sollte jeder unkompliziert und ohne Mitgliedschaft (also wieder eine Datenbank) Zugriff auf Dienstleistungen wie Exit haben.
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