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Rahmenvertrag mit der EU: Der Bundesrat bereitet den Abbruch vor

epa09154268 European Commission President Ursula Von der Leyen (R) and Swiss President Guy Parmelin pose prior to a meeting at the European Commission building in Brussels, Belgium, 23 April 2021. EPA ...
Scheitert das Rahmenabkommen? Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen nahmen nochmals einen Anlauf.Bild: keystone

Rahmenvertrag mit der EU: Der Bundesrat bereitet den Abbruch vor

Die Indizien verdichten sich: Die Landesregierung stellt sich auf ein Scheitern des Rahmenvertrags mit der EU ein. Die Frage ist nur noch, wie das Scheitern aussieht. Das zeigt die Aussprache mit den Kantonen.
05.05.2021, 21:3805.05.2021, 21:44
Othmar von Matt / ch media
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Gleich zweimal sprachen Bundespräsident Guy Parmelin und Aussenminister Ignazio Cassis in den letzten zwei Wochen mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Am Dienstag vor einer Woche mit dem europapolitischen Ausschuss der KdK, am Montag mit Vertretern von 23 Kantonsregierungen. Drei Kantone hatten sich aus terminlichen Gründen entschuldigt für die Videokonferenz.

Die Frage ist, wie man das Abkommen scheitern lässt

Der Tenor in den Gesprächen war eindeutig. Das sagen gut unterrichtete Quellen. Der Bundesrat bereitet sich auf das Scheitern des Rahmenvertrags vor. Die Frage ist offenbar nur noch, wie er das Abkommen scheitern lässt: Tut er es definitiv? Oder teilt er der EU mit, er könne den Vertrag zurzeit nicht unterzeichnen, man bleibe im Gespräch?

Ähnliches war zuvor auch aus der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats zu hören. Parmelin und Cassis hätten in erster Linie das Einverständnis gesucht, den Vertrag scheitern zu lassen, sagen Mitglieder der Kommission.

In den Kantonen geht man davon aus, dass der Bundesrat ernsthaft erwägt, reinen Tisch zu machen und den Vertrag definitiv scheitern zu lassen. Das hat stark zu tun mit den schwierigen innenpolitischen Diskussionen der letzten drei Jahre. Die Überlegung dahinter: Bleibt man mit der EU «im Gespräch», wächst der innenpolitische Widerstand gegen das Abkommen weiter an und sorgt für grossen Schaden.

Aussenpolitisch betrachtet wäre es zwar klüger, mit der EU «im Gespräch» zu bleiben. Es wäre der weniger riskante Weg. Man könnte eher einen Modus Vivendi für eine gewisse Zeit ohne Nadelstiche finden.

Chancen auf substanzielle Zugeständnisse praktisch gleich Null

Nach dem politischen Gespräch zwischen Bundespräsident Guy Parmelin und EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen schätzt die Landesregierung die Chancen offenbar auf praktisch Null ein, noch substanzielle Zugeständnisse zu erhalten.

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Ein skeptischer Blick: Bundespräsident Guy Parmelin in Brüssel mit EU-Ratspräsidentin Ursula von der Leyen.Bild: keystone

Der Bundesrat wie die Kantone gehen davon aus, dass die Mitgliedstaaten am 11. Mai der EU-Kommission den Rücken stärken werden ­- wie schon in der Vergangenheit. Dann treffen sich die Europaminister mit der EU-Kommission.

Höchstens zwei Bundesräte bejahen den Rahmenvertrag in dieser Form

Das heisst für den Bundesrat: Er kann sich nicht vorstellen, dieses Abkommen durch eine Volksabstimmung zu bringen. Schon im Bundesrat selbst scheitert es in der heutigen Form deutlich: Höchstens zwei Bundesräte bejahen es - Aussenminister Ignazio Cassis und, mit Vorbehalten, Verteidigungsministerin Viola Amherd.

Wir erklären dir das institutionelle Rahmenabkommen

Video: Lea Senn, Angelina Graf

Besonders eklatant sind die Differenzen bei der Unionsbürgerrichtlinie, obwohl sie im Abkommen nicht erwähnt wird. Weil sich die Schweiz und die EU in den Verhandlungen nicht einigen konnten. Die EU fordert seit längerem, dass die Schweiz die Richtlinie übernimmt. Sie ist eine Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit. EU-Bürger erhielten 2004 neue Rechte mit dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu verbessern.

Die Schweiz stellt sich aber auf den Standpunkt, die ausgehandelte Personenfreizügigkeit beschränke sich auf Arbeitnehmenden und deren Familien. Sie hat deshalb gegenüber der EU drei Forderungen erhoben:

Das lehnt die Schweiz ab bei der Unionsbürgerrichtlinie:

  • Staatsangehörige aus der EU dürfen kein Recht auf einen Daueraufenthalt in der Schweiz erhalten. Es sei denn, sie haben ein Arbeitsverhältnis.
  • Für Personen, die nicht erwerbstätig sind, dürfen die Ansprüche auf Aufenthalt und Sozialhilfe nicht ausgedehnt werden. Das dürfen sie auch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis unfreiwillig beendet wird.
  • Die Schweiz will keinen verstärkten Ausweisungs-Schutz für kriminelle EU-Bürger, wie ihn die Richtlinie kennt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Schweiz gegenüber der EU bei allen anderen Punkten der Richtlinie zu Konzessionen bereit ist. Darauf will aber die EU nicht eingehen. Ihr Argument: Dann wäre die Unionsbürgerrichtlinie «entkernt».

In den Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU sind grundlegende Missverständnisse auszumachen. Die EU sucht beim Lohnschutz wie bei der Unionsbürgerrichtlinie Kompromisse. In beiden Fällen sind Interessen wichtiger EU-Mitglieder tangiert.

Beim Lohnschutz jene Deutschlands und Österreichs, bei der Unionsbürgerrichtlinie jene Frankreichs und Italiens. Die Schweiz hingegen beharrt beim Lohnschutz und bei der Unionsbürgerrichtlinie auf ihrer Autonomie. Zu Zugeständnissen ist sie nur dort bereit, wo sie diese nicht tangiert sieht.

Der Tag der Entscheidung naht – nach dem 11. Mai

Die KdK befragt nun die 26 Kantone, wie es mit dem Vertrag weitergehen soll: Ganz abbrechen? Abbrechen, aber im Gespräch bleiben mit der EU? Oder unterzeichnen? Die Ansichten sind geteilt.

«Die Konsultation der Kantone läuft», sagt Robert Mayer, Generalsekretär der KdK, konfrontiert mit den Recherchen. Er bestätigt die Gespräche, sagt: «Wir kommunizieren die Resultate Anfang nächster Woche.»

Einiges deutet darauf hin, dass der Tag der Entscheidung für die Landesregierung naht - nach dem Treffen der Europaminister vom 11. Mai.

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225 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Snowy
05.05.2021 23:08registriert April 2016
- Staatsangehörige aus der EU dürfen kein Recht auf einen Daueraufenthalt in der Schweiz erhalten. Es sei denn, sie haben ein Arbeitsverhältnis.

- Für Personen, die nicht erwerbstätig sind, dürfen die Ansprüche auf Aufenthalt und Sozialhilfe nicht ausgedehnt werden. Das dürfen sie auch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis unfreiwillig beendet wird

-Die Schweiz will keinen verstärkten Ausweisungs-Schutz für kriminelle EU-Bürger, wie ihn die Richtlinie kennt.

Diese drei Punkte sollten eigentlich selbstverständlich sein. Natürlich können wir ohne diese Garantien keinen Vertrag unterzeichnen
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Locutus70
05.05.2021 22:11registriert September 2018
Vor über einem Jahr hat die EU-Kommission schon mitgeteilt, das der Schweiz keinen Millimeter in den drei strittigen Fragen entgegen kommen will - lang hat es gedauert, bis der Bundesrat das wohl nun endlich eingesehen hat.
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Patho
06.05.2021 00:04registriert März 2017
Dem Rahmenabkommen kann dann zugestimmt werden, wenn die grundlegenden Pfeiler der Schweizer Demokratie eingehalten werden, sprich, wenn der Souverän bei Gesetzes- und Verfassungsänderungen das letzte (und teilweise das erste) Wort hat, vorher nicht! Wieso sollte die Schweiz einem demokratischen Rückschritt zustimmen, das politische System funktioniert ja relativ unbestritten besser, als in der EU...
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