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Grossbritannien

Der Brexit wird Realität – 9 Punkte zum historischen Austritt

Britain's Prime Minister Boris Johnson greets European Commission President Ursula von der Leyen outside 10 Downing Street in London, Wednesday, Jan. 8, 2020. (AP Photo/Kirsty Wigglesworth)
Boris ...
Bye bye EU. Grossbritanniens Prime Minister Boris Johnson und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.Bild: AP

Am 31. Januar wird der Brexit Realität – 9 Punkte zum historischen Austritt

26.01.2020, 13:4926.01.2020, 14:58
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Mit dem Brexit verliert die Europäische Union (EU) erstmals in ihrer Geschichte einen Mitgliedstaat. Grossbritannien verlässt am 31. Januar nach 47 Jahren die Staatengemeinschaft. Durch eine Übergangsphase bleiben viele Auswirkungen zunächst nicht spürbar, für die EU ist der Austritt aber schon jetzt ein schwerer Schlag. Was das bedeutet, erfährst du hier im Überblick:

Einer der grössten EU-Staaten geht

Mit Grossbritannien schrumpft die EU um 66 Millionen Einwohner. Die verbleibenden 27 EU-Staaten kommen dann noch auf eine Gesamtbevölkerung von rund 446 Millionen Menschen. Flächenmässig verliert die EU rund 5,5 Prozent ihres Gebietes und zudem ihre zweitgrösste Volkswirtschaft nach Deutschland.

Während Übergangsphase noch im Binnenmarkt

In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 bleibt Grossbritannien noch im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu vermeiden. Waren und Dienstleistungen können damit von Unternehmen auf beiden Seiten problemlos in- und exportiert werden wie bisher. Während der Übergangszeit wollen die EU und London ein Handelsabkommen und weitere Vereinbarungen zu den künftigen Beziehungen ausarbeiten.

Beitragszahler ohne Stimmrecht

Grossbritannien hat während der Übergangsphase in den EU-Gremien kein Stimmrecht mehr und nimmt normalerweise nicht an deren Sitzungen teil. An den Beitragszahlungen an die EU ändert sich bis Ende 2020 nichts. Das Vereinigte Königreich zahle genauso weiter «als wäre es ein Mitgliedstaat», erklärt die EU-Kommission. Schmerzhaft spürbar wird der Verlust des nach Deutschland zweitgrössten Nettozahlers für die EU erst nach der Übergangsphase.

Kein Zurück mehr beim Brexit

Mit dem 31. Januar verliert Grossbritannien die Möglichkeit, den Brexit-Antrag bei der EU durch eine einseitige Erklärung zurückzunehmen. Das Vereinigte Königreich ist dann endgültig «draussen». Sollte es später wieder Mitglied werden wollen, gilt das übliche Aufnahmeverfahren nach Artikel 49 EU-Vertrag. Nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen müssten der Aufnahme alle Mitgliedstaaten zustimmen sowie das Europaparlament und nationale Parlamente. Der Prozess kann Jahre dauern.

EU aussen- und sicherheitspolitisch geschwächt

Nach dem Brexit zählt die EU mit Frankreich nur noch eine Atommacht und ein ständiges Mitglied des Uno-Sicherheitsrats in ihren Reihen. Die Briten können auch weiter an EU-Militäreinsätzen teilnehmen, aber nicht mehr deren Führung übernehmen oder Hauptquartiere stellen. Wie sich Grossbritannien nach dem Brexit aussen- und sicherheitspolitisch orientiert und ob es sich womöglich eher an den USA ausrichtet, ist eine der grossen Fragen in der EU.

EU-Parlament wird kleiner

Die 73 britischen EU-Abgeordneten verlieren zum 1. Februar ihren Job. Das EU-Parlament schrumpft durch den Brexit aber nur von 751 auf 705 Abgeordnete. Die restlichen 27 Mandate werden auf Mitgliedstaaten verteilt, die bisher nach ihrer Bevölkerung unterrepräsentiert waren.

Reisen noch problemlos

Für Grossbritannien-Besucher aus der EU ändert sich während der Übergangsphase nichts. Sie können weiterhin mit ihrem Personalausweis und ohne Visum einreisen, müssen sich nicht anmelden oder können kostenfrei zum Arzt.

EU-Bürger können bleiben

In Grossbritannien leben mehr als drei Millionen EU-Bürger. Sie haben ein Bleiberecht, um auch nach der Übergangsphase im Land zu wohnen, zu arbeiten oder zu studieren. Zudem haben sie Anspruch auf Sozialleistungen. All dies gilt auch für EU-Bürger, die noch vor Ende 2020 kommen.

Noch EU-Recht unterworfen

Grundsätzlich setzt Grossbritannien EU-Recht in der Übergangszeit wie bisher um. Das Vereinigte Königreich bleibt vorerst der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterworfen. Das gilt auch für alle Fälle, die bis zum Ende der Übergangsphase dort anhängig und erst später entschieden werden. EU-Staaten können sich ihrerseits aber bereits weigern, ihre Staatsbürger auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an die britischen Behörden auszuliefern. (sda/afp)

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31 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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anon
26.01.2020 14:47registriert September 2016
China und die USA sagen danke!
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stadtzuercher
26.01.2020 14:12registriert Dezember 2014
Na, geht doch.
Ein Statement gegen alle, die uns weismachen wollten, der Brexit sei unmöglich, die Geschichte alternativlos.
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Kupetzky
26.01.2020 16:47registriert Dezember 2014
Freue mich bereits auf die weiteren Akte des Dramas. Wie - Austritt von Schottland und ulster aus dem UK. Rezession. Versinken in der bedeutungslosigkeit. Wirtschaftliche Abhängigkeit von der USA Amerikanisierung der Gesellschaft. Etc. Etc. Etc.
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