International
Asien

Thai-Prinzessin Ubolratana darf nicht bei Parlamentswahl antreten

Thai-Prinzessin Ubolratana darf nicht bei Parlamentswahl antreten 

11.02.2019, 10:3111.02.2019, 10:32
Mehr «International»
epa07351688 (FILE) - Princess Ubolratana Mahidol of Thailand waves to people during her visit to the Expo Zaragoza 2008, in Zaragoza, Aragon, Spain, 19 August 2008 (reissued 08 February 2019). Accordi ...
Prinzessin Ubolratana während eines Besuchs der Expo in Zaragoza, Spanien.Bild: EPA/EFE

Die älteste Schwester von Thailands König, Prinzessin Ubolratana, darf sich bei der bevorstehenden Parlamentswahl nicht als Premierministerin bewerben. Der staatliche Wahlausschuss erklärte ihre Kandidatur der 67-Jährigen am Montag für unzulässig.

Auf der veröffentlichten Liste der Kandidaten, die eine Erlaubnis bekamen, fehlt der Name der Prinzessin. Zuvor hatte ihr Bruder, König Maha Vajiralongkorn, die Bewerbung als «extrem unangemessen» und verfassungswidrig bezeichnet.

Ubolratana war am Freitag von der Thai Raksa Charta als Spitzenkandidatin für die geplante Wahl am 24. März nominiert worden. Damit stellte sie sich offen gegen Thailands Generäle, die seit einem Militärputsch 2014 an der Macht sind.

Getragen wird die Partei von Anhängern der schwerreichen Shinawatra-Familie, die in den vergangenen Jahren zwei Mal den Premierminister stellte. Beide Regierungschefs, Thaksin und seine Schwester Yingluck Shinawatra, wurden vom Militär gestürzt. (sda/dpa)

Rapsong bricht Tabus und führt Missstände in Thailand auf

Video: srf
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
2 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
2
«Akt des institutionellen Verrats»: Die Reaktionen auf das Weinstein-Urteil

Der erste Weinstein-Prozess markierte einen Meilenstein der Rechtsgeschichte – auch deshalb, weil der ehemalige Hollywoodmogul vor allem auf Basis der Aussagen von Zeuginnen für schuldig befunden wurde, obwohl er selbst stets seine Unschuld beteuerte. Materielle Beweise spielten in dem Verfahren eine untergeordnete Rolle.

Zur Story