Reality Winner, 29-jährige Amerikanerin und die «prominenteste und am härtesten bestrafte Whistleblowerin der Trump-Ära», ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Dies berichtete The Intercept in der Nacht auf Dienstag. Allerdings sei die Sprachwissenschaftlerin formell noch nicht frei.
Die Whistleblowerin war zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Dies, weil sie einen streng geheimen Bericht über Russlands Bemühungen, die US-Präsidentschaftswahl 2016 zu manipulieren, an Journalisten weitergab.
Gemäss dem geleakten Dokument wusste die US-Regierung unter Trump, dass Russland 2016 heimlich versucht hatte, sich Zugang zu IT-Wahlsystemen zu verschaffen. Doch es war an der jungen Frau, die Öffentlichkeit zu warnen.
Winner war als Übersetzerin für die National Security Agency (NSA) tätig, als sie das Dokument ausdruckte und weitergab. The Intercept veröffentlichte es im Juni 2017. Der NSA-Bericht beschrieb Phishing-Versuche durch russische Militärgeheimdienste gegen lokale US-Wahlbeamte.
Aus Sicht ihrer Unterstützer ist Winner eine Whistleblowerin, die die Öffentlichkeit über eine Gefahr für die demokratischen Wahlen ihres Heimatlandes informiert habe, fasst heise.de zusammen. Dabei habe die Frau «keine unstatthaften Machenschaften der NSA oder anderer US-Dienste offengelegt», sondern geheimdienstliche Ermittlungsergebnisse verraten.
Die hohe Gefängnisstrafe gegen die junge Amerikanerin wurde verhängt, obwohl US-Wahlbeamte ihr recht gaben. Es sei Winners Whistleblowing gewesen, und nicht Warnungen ihrer eigenen Regierung, die sie darauf aufmerksam gemacht hätten, dass sie Ziel russischer Hacker waren.
The Verge schreibt:
Winner wurde zwar von Präsident Trumps Justizministerium verfolgt, doch erhielt die dekorierte Air-Force-Veteranin auch keinerlei Gefallen von Trumps Nachfolger Joe Biden, konstatiert The Intercept. Ihrer Bitte um Begnadigung und eine Umwandlung der Strafe wurde nicht entsprochen.
Dies deckt sich mit der Haltung früherer Präsidenten in den Vereinigten Staaten. Wiederholt setzten sie den Justizapparat ein, um gegen Whistleblower vorzugehen.
Wichtiges Instrument bei der strafrechtlichen Verfolgung ist der sogenannte Espionage Act. Das ist ein über hundertjähriges, umstrittenes Bundesgesetz, das laut seinen Kritikern die Presse- und Redefreiheit gefährdet (siehe unten).
Die nun 29-jährige Winner verbüsste ihre Haftstrafe in einem Bundesgefängnis in Fort Worth, Texas, war zunächst in einem Resozialisierungszentrum im Bundesstaat, soll nun aber unter Hausarrest stehen, im Beisein ihrer Familie. So zitieren US-Medien die Mutter der freigelassenen Whistleblowerin.
Ihre Freilassung gehe nicht auf eine Begnadigung zurück, heisst es. Vielmehr habe sie sich diese durch vorbildliches Verhalten während ihrer Inhaftierung verdient.
Die Anwältin der jungen Frau:
Reality Winner wurde wie der frühere NSA-Whistleblower Edward Snowden von der US-Justiz unter dem sogenannten «Espionage Act» strafrechtlich verfolgt. Das ist ein seit Jahrzehnten umstrittenes Bundesgesetz, das 1917, als die USA in den Ersten Weltkrieg eintraten, erlassen worden war.
Ursprünglich wollten die Gesetzgeber damit Einmischungen in militärische Operationen verbieten, Ungehorsam im Militär verhindern und die Unterstützung von Feinden der Vereinigten Staaten in Kriegszeiten unterbinden. Doch wurde der Espionage Act später vom US-Justizministerium genutzt, um statt Spionen Whistleblower anzuklagen.
Bevor Barack Obama 2009 Präsident wurde, gab es nur drei Fälle, in denen Whistleblower unter dem «Espionage Act» angeklagt wurden. Der Erste war Daniel Ellsberg, Quelle der geheimen Pentagon-Papiere zum Vietnamkrieg. (Der Prozess gegen ihn platzte, als herauskam, dass Präsident Nixon Ellsberg hatte ausspähen lassen. Und zwar vom gleichen Team ehemaliger und aktiver FBI- und CIA-Agenten, die ein Jahr später in den Watergate-Gebäudekomplex einbrachen).
Nach Obamas Ernennung kamen sieben weitere Whistleblower-Anklagen hinzu – und dies, obwohl Obama 2012 den «Whistleblower Enhancement Protection Act» unterzeichnete. Das neue Gesetz sollte es Regierungsangestellten ermöglichen, ohne Probleme über Verstösse zu berichten.
Der nach Hongkong geflüchtete und in Russland gestrandete NSA-Whistleblower Edward Snowden war 2013 ebenfalls unter dem Espionage Act angeklagt worden. Dies, nachdem er streng geheime Dokumente an Journalisten weitergab und mithalf, die weltweite Massenüberwachung durch US-Geheimdienste und befreundete Länder aufzudecken.
Snowden hat wiederholt kritisiert, dass bei einer Anklage nach dem Espionage Act kein faires Gerichtsverfahren möglich sei. Grund dafür sei, dass die Jury wegen der Geheimhaltung der betroffenen Informationen davon abgehalten werde, die Motivation des Angeklagten zu berücksichtigen.
Wenn jetzt in der Schweiz jemand solche Infos veröffentlichen würde, würde da ja wohl auch "Angst und Schrecken" verursacht. Könnte also ganz einfach mit dem neuen, am Sonntag angenommenen Gesetz in Hausarrest od. ähnl. gesetzt werden.
Mal sehen, was uns in nächster Zeit noch so für Beispiele über den Weg laufen.
Also vor dem Empören bitte künftig immer schön überlegen...
Und das die Schweiz Edward Snowden kein Asyl gewährt/anbot, finde ich als Schweizer beschämend.
Da stimmt was mit der Jahrzahl nicht.