Digital
Schweiz

Sind Sex-Abo-Fallen nur Einbildung? Schwyzer Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein

Wer seine Nummer eingibt, erhält einen Link aufs Handy.
Wer seine Nummer eingibt, erhält einen Link aufs Handy.screenshot: watson/website der pulsira limited
Inkassofirmen PayPay und Obligo AG entlastet

Sind Sex-Abo-Fallen nur Einbildung? Schwyzer Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft March im Kanton Schwyz hat verfügt, dass keine Untersuchung eingeleitet wird. Es lägen «keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten» vor. Noch ist der Entscheid nicht rechtskräftig.
16.12.2014, 12:3416.12.2014, 20:20
Mehr «Digital»

In einer Medienmitteilung hat die Staatsanwaltschaft March (im Kanton Schwyz) am Dienstagmorgen informiert, dass es keine Strafuntersuchungen gegen die Inkassofirmen PayPay AG und Obligo AG gebe. Nach «umfangreichen Abklärungen» lägen keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor.

Zur Vorgeschichte: Allein beim Bund gingen in diesem Jahr Hunderte Beschwerden von betroffenen Handy-Nutzern ein. Die meisten Leute klagten über Anrufe, bei denen Call-Center-Mitarbeiter versuchten, ihre Adresse herauszufinden – damit anschliessend eine Rechnung für ein Porno-Abo verschickt werden konnte. In der Folge klagten Bund und Private am Firmensitz im Kanton Schwyz.

Nun gehen die Schwyzer Behörden wegen der umstrittenen Porno-Abos auf dem Handy nicht gegen den Mehrwertdienste-Anbieter Pulsira Limited und die besagten Schweizer Inkassofirmen vor. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf weitere Schritte.

Mehr zum Thema

Der Entscheid sei «kein Persilschein für die Inkassofirmen», sagt Patrick Fluri, der Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft March, auf Anfrage. «Der Entscheid bedeutet lediglich, dass unsere Untersuchung keine strafrechtlich relevanten Fakten zutage gefördert hat.» Ob einzelne Sex-Abos rechtsgültig abgeschlossen worden seien, müsste in separaten Verfahren geklärt werden. Dies wäre dann nicht mehr die Aufgabe der Strafermittler, sondern würde im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens (vor Gericht) passieren. 

«Für den Moment ist das Thema für uns erledigt»

Laut Fluri wurden mehrere Webseiten der britischen Firma Pulsira Limited mit pornografischen Inhalten (Videos) geprüft. Die Abklärungen hätten ergeben, dass die Besucher vor dem Abschluss eines entsprechenden Porno-Abos ausreichend über Preis und Umfang der Dienstleistung informiert würden. Ausserdem müsse der Abo-Vertrag schriftlich (per SMS) bestätigt werden. Demnach hätten sich keine Hinweise auf einen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben. 

Zwar ist die Verfügung noch nicht rechtskräftig, doch sagt der Staatsanwalt: «Für den Moment ist das Thema für uns erledigt.» Die Staatsanwaltschaft würde erst wieder aktiv, falls neu Beschwerden mit Hinweisen auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten eingingen.

Die Sex-Abo-Falle

1 / 36
Die Sex-Abo-Falle
Die dubiose britische Firma Pulsira Limited hat zahlreiche Porno-Sites betrieben, Zutritt «Strikt ab 18 Jahren» ...
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Beschwerden zurückgezogen

Laut Medienmitteilung wurde im Rahmen der Ermittlungen unter anderem Einsicht in die Buchhaltung der PayPay AG genommen und insbesondere geklärt, wie die fraglichen Abonnements-Verträge abgeschlossen werden. «Dazu wurden durch die Strafverfolgungsbehörden auf den fraglichen Internet-Seiten Tests durchgeführt.» Diese Tests hätten gezeigt, dass in deutscher Sprache mehrfach auf die Kosten des Abonnements sowie die Möglichkeit zur kostenlosen Kündigung innert 72 Stunden hingewiesen werde. 

Zudem setze der Abschluss des Abos voraus, dass der Kunde seine Handynummer bekanntgebe und er müsse seinen Zugang zu den Filmen über einen per SMS zugestellten Link freischalten. «Die Überprüfungen von Beschwerden im Einzelfall zeigten, dass sie unbegründet waren, weil beispielsweise Drittpersonen auf das mobile Gerät Zugriff und die fraglichen Filme bezogen hatten.» Es seien deshalb einige Beschwerden ausdrücklich zurückgezogen worden.

Der Bund als Kläger

Als Kläger waren das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sowie Privatpersonen aufgetreten. Mehrere hundert Betroffene sollen im Auftrag der Inkassofirmen PayPay AG und Obligo AG durch Anrufe auf ihre Mobiltelefone nach der Wohnadresse gefragt worden sein. Wer seine Anschrift nannte, erhielt darauf von den Inkassofirmen eine Rechnung zugestellt für ein Abonnement zum Online-Bezug von Porno-Videos der Firma Pulsira Limited, London. Das SECO sah darin einen möglichen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Noch ist die Verfügung der Schwyzer Staatsanwaltschaft nicht rechtskräftig. Auf Anfrage von watson erklärt die SECO-Kommunikationschefin, Antje Baertschi: «Das SECO wird die Begründung der Nichtanhandnahme-Verfügung genau anschauen. Falls diese nicht plausibel erscheint, prüft das SECO, von seiner Beschwerdemöglichkeit Gebrauch zu machen.»

Der Berner Rechtsanwalt Hans-Ulrich Hunziker geriet als Verwaltungsratspräsident der beiden Inkassofirmen in die Schlagzeilen. Per Mail schreibt er: «Was ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen stets mit Nachdruck und aus voller Überzeugung sagte – mir jedoch niemand glauben mochte – ist nun auch amtlich bestätigt: Bei den Firmen PayPay AG und Obligo AG handelt es sich um seriöse Firmen, die sich stets an sämtliche Vorschriften hielten und halten.»

Konsumentenschützerin: «sehr enttäuscht»

Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zeigte sich auf Anfrage «sehr enttäuscht» über den Entscheid. Es sei schwer nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft bei ihrer Untersuchung keine verwertbaren Erkenntnisse gewonnen habe – angesichts der grossen Masse von Betroffenen. 

Weiter verweist die Konsumentenschützerin auf ihre frühere Aussage, dass das UWG kein mächtiges Instrument sei. «Wir sehen bei anderen von uns angestrebten Strafverfahren, dass sich die Staatsanwälte bei Untersuchungen zu UWG-Verstössen schwer tun.»

Forderungen bestreiten
Der «Beobachter» hat im Oktober über die «Sex-Abo-Falle» berichtet. Kaum jemand möge in Zusammenhang mit angeblichem Pornovideo-Konsum ein Gerichtsverfahren riskieren. Die Sache sei vielen zu peinlich. «Genau darauf spekulieren die Anbieter.» Über 200 Betroffene hätten sich beim «Beobachter»-Beratungszentrum gemeldet, heisst es in dem Beitrag. Wichtig! Nur wer sich über die wesent­lichen Vertragsbestandteile im Klaren sei – dazu zählen der Preis und die Tatsache, dass es um ein Abo geht –, schliesse tatsächlich einen Vertrag ab. Ansonsten könne man bestreiten, dass ein gültiger Vertrag zustande gekommen sei. «Am besten tut man das per Einschreiben und reagiert danach nicht mehr auf weitere Rechnungen, Mahnungen und Betreibungsandrohungen.» (dsc)
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Musk soll trotz Massenkündigung bei Tesla zig Milliarden erhalten – und sie heisst es gut
14'000 Menschen stehen beim US-Elektroautobauer vor der Kündigung. Der zweistellige Milliarden-Bonus für den Chef sei aber eine Frage von «Fairness und Respekt», sagt die Chefin des Tesla-Verwaltungsrates. Das Problem: Sie ist alles andere als unvoreingenommen.

Tesla will seine Aktionäre erneut über milliardenschweres Aktienpaket für Firmenchef Elon Musk abstimmen lassen, das von einem Gericht torpediert wurde.

Zur Story