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Hollywoods Piratenjäger setzen Bittorrent-User unter Druck

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Im September 2012 brannte das US-Konsulat in Bengazhi, Libyen. Nun sorgt ein Kinofilm zu den blutigen Geschehnissen für Aufregung im Netz.Bild: Mohammad Hannon/AP/KEYSTONE

Hollywoods Piratenjäger setzen Schweizer Internet-User unter Druck – das musst du wissen

Thomas hat kürzlich einen Hollywood-Film über Bittorrent heruntergeladen – und erhielt prompt unerfreuliche Post aus den USA. Die Hintergründe.
24.01.2017, 08:4124.01.2017, 16:23
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Die Schweiz ist keine Pirateninsel, doch im Gegensatz zu den umliegenden Ländern gibt es hierzulande keine knallharte Gesetzgebung gegen Downloader. Dazu gleich mehr.

Doch zuerst zu Thomas (Name geändert), der kürzlich einen gehörigen Schrecken erleben musste. So, wie vermutlich einige andere Internet-Nutzer auch.

Thomas hat den Hollywood-Streifen «13 Hours – The Secret Soldiers of Benghazi» (2016) heruntergeladen. Das tat er mit dem Gratis-Bittorrent-Programm Transmission und deaktivierte vorher – weil er die rechtliche Situation kennt und ein vorsichtiger Mensch ist – die automatische Upload-Funktion.

Unerfreuliche Post aus Hollywood

Umso mehr erschreckt ihn die Mitteilung seines Internet-Providers, die Tage später in seinem Postfach landet. Darin weist ihn die Innerschweizer Firma auf ein eingegangenes Schreiben der bekanntesten Piratenjäger der Welt hin. Der eigentliche Absender und Auftraggeber: ein mächtiges Hollywood-Studio.

Es ist einer von unzähligen Fällen, in denen Paramount Pictures gemeinsam mit dem Anti-Piraterie-Dienstleister IP-Echelon gegen Bittorrent-Nutzer vorgeht. Dabei will man zunächst einmal die Weiterverbreitung des Materials über das Peer-to-Peer-Netzwerk verhindern. Der Provider von Thomas wird aufgefordert, die erforderlichen technischen Schritte zu treffen.

Was daraufhin beim Provider geschieht, ist watson nicht bekannt. Eine Mitarbeiterin des Kunden-Supports schreibt Thomas: «Aus rechtlicher Sicht besteht für uns kein Handlungsbedarf.»

Als der junge Mann telefonisch beim Support nachfragt, erhält er die beruhigende Auskunft, dass keinerlei persönliche Daten an Dritte weitergegeben würden. Und: Als Provider erhalte man Hunderte solcher Schreiben aus den USA.

Die Lumen-Datenbank zeigt: Auch bei Google gehen sehr viele Copyright-Beschwerden wegen des Films ein

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screenshot: lumendatabase.org

Nur eine Drohgebärde?

Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen hat das Vorgehen für Thomas nicht. Oder nur vorläufig nicht? In dem Schreiben, das watson vorliegt, verlangt IP-Echelon vom Internet-Provider, sämtliche «Beweise» (wie etwa Logdaten) nicht zu zerstören.

Wie schon bei früheren Fällen ist nicht klar, ob das Hollywood-Studio tatsächlich Klagen oder sonstige Formen der Abmahnung plant. Allerdings sind juristische Schritte angesichts der dünnen (oder nicht existenten?) Beweislage äusserst unwahrscheinlich und es dürfte sich nur um eine Drohgebärde handeln.

watson hat bei IP-Echelon um eine Stellungnahme gebeten und sich insbesondere danach erkundigt, wie die Firma die angeblichen Urheberrechtsverletzungen beweisen will. Die Antwort steht aus und wird an dieser Stelle nachgeliefert.

FILE - In this July 8, 2015 file photo, the main gate to Paramount Studios is seen on Melrose Avenue, in Los Angeles. Paramount Pictures said it has inked a co-financing deal with two Chinese companie ...
Das Haupttor von Paramount Pictures, an der Melrose Avenue, in Los Angeles.Bild: Nick Ut/AP/KEYSTONE

Jurist kritisiert Vorgehen

Gemäss Einschätzung des Schweizer Anwalts Martin Steiger, der auf Internet-Recht spezialisiert ist und bereits Personen in Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen vertreten hat, laufen solche Beschwerden im Auftrag der US-Unterhaltungsindustrie weitgehend automatisiert ab. Dies komme regelmässig vor.

Interessant sei bei diesem Fall, dass es einen Access-Provider betreffe und nicht einen Hosting Provider. In diesem Bereich gebe es weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine Selbstregulierung. Dies bestätigt ein weiterer Provider, den watson kontaktiert hat: Bei Swisscom erklärt Sprecher Armin Schädeli auf die Frage, wie das Standard-Vorgehen bei Beschwerden wegen angeblicher Copyright-Verletzungen sei: 

«Mangels gesetzlicher Grundlagen gehen wir auf solche Anfragen/Beschwerden nicht ein.»
Swisscom-Sprecher

Laut Steiger ist die Überwachung von Peer-to-Peer-Netzwerken und die damit verbundene massenhafte Sammlung von User-Daten (Monitoring) hierzulande nicht gestattet.

Das Vorgehen widerspreche seines Erachtens einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010. Mit dem so genannten Logistep-Entscheid kam das Bundesgericht einer Klage des eidgenössischen Datenschützers nach. Das Sammeln von IP-Adressen von Filesharing-Usern durch eine private Firma sei nicht zulässig. Es fehle an einem Rechtfertigungsgrund, wie ihn das Datenschutzrecht verlangt.

Das Peer-to-Peer-Netzwerk-Monitoring funktioniert laut Steiger unabhängig vom Uploaden. Ob man die von IP-Echelon erhobenen Daten in einem Strafverfahren überhaupt verwenden dürfe, sei noch nicht abschliessend geklärt. Betroffenen Unternehmen stünde schon heute die Möglichkeit offen, Strafantrag zu erheben. Und aus Sicht der Internet-User gelte: 

«Wer Uploads zulässt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.»
Martin Steiger, Rechtsanwalt

Downloads sind nicht verboten. Noch nicht

Noch ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Videos zum Eigengebrauch legal. Dies gilt für:

  • Eindeutig illegal erstellte Kopien wie so genannte «Cams» oder «Telesyncs», die heimlich in Kinosälen aufgenommen wurden.
  • Qualitativ hochwertigere «Screener», das sind Kopien, die über Film-Jury-Mitglieder leaken
  • «Gerippte» Inhalte von Blu-ray-Discs und Kauf-DVDs

Was vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst sein dürfte: Sie entrichten über standardisierte Preisaufschläge auf digitale Speichermedien – ob beim iPad, dem USB-Stick oder der SSD-Festplatte – eine Entschädigung. Die Verwertungsgesellschaften, die das Geld im Auftrag der Inhalte-Produzenten kassieren, bezeichnen dies als «Leerträgervergütung».

Was du im Internet legal herunterladen darfst – und was definitiv nicht

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Was du im Internet legal herunterladen darfst – und was definitiv nicht
Filme darfst du in der Schweiz unabhängig von der Quelle herunterladen oder streamen. In den folgenden Bildern erfährst du, was du sonst noch darfst.
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Fraglich bleibt, ob in der Schweiz die Copyright-Gesetze verschärft werden und dereinst – wie im umliegenden Europa – der Download von geschützten Werken unter Strafe gestellt wird. So wie dies etwa für Software-Titel bereits der Fall ist.

Dieses Jahr soll es mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) weitergehen. Die öffentliche Vernehmlassung endete vor einem Jahr. Sie sah unter anderem Netzsperren vor und wollte die Massenüberwachung von Peer-to-Peer-Netzwerken legalisieren. Nun erarbeitet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Vorschlag, der bis im Sommer dem Bundesrat unterbreitet werden soll.

Vertreter der Zivilgesellschaft, darunter die Digitale Allmend und die Digitale Gesellschaft, hatten wiederholt kritisiert, dass Verhandlungen hinter geschlossenen Türen geführt wurden.

Dieses Schreiben von IP-Echelon ging an den Schweizer Internet Provider

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68 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DailyGuy
24.01.2017 09:03registriert Dezember 2015
Ich bin wütend auf die Studios in Hollywood. Die Serien in der Schweiz brauchen mindestens 1 Jahr bis sie erscheinen (GoT ist da eine grosse Ausnahme, da es bei RTS kommt). Ich will gerne dafür zahlen! Sehr gerne sogar! Ich habe zig verschiedene LEGALE US-Streamingdienste versucht, aber alle sperren die Europäer raus. Entweder über die Kreditkarte oder IP-Adresse. Sorry. Ich wollte euch mein Geld geben. Wenn es euch geldgeilen Studios aber zu wenig ist, kriegt ihr gar nichts mehr. So einfach ist das. Das ganze System mit Film- und Serienrechten ist veraltet.
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Fabio Jaun
24.01.2017 10:42registriert Juli 2015
Ich hoffe, dass diese Freiheit des Internet so bleibt, zumindest in der Schweiz.
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gnp286
24.01.2017 11:06registriert Oktober 2016
Naja, solange es die Leerträgervergütung gibt, habe ich absolut keine Skrupel irgendetwas herunterzuladen.
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