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RecallSwiss: «Web-App» des Bundes warnt vor gefährlichen Produkten

Ungeniessbare Lebensmittel, defekte Geräte: Recall-Swiss warnt Konsumenten und weist auf Rückrufaktionen hin.
Ungeniessbare Lebensmittel, defekte Geräte: Recall-Swiss warnt Konsumenten und weist auf Rückrufaktionen hin.bild: watson

Diese «Web-App» des Bundes soll dich vor gefährlichen Produkten warnen

08.12.2020, 15:4408.12.2020, 15:45
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Für Rückrufe von gefährlichen Produkten gibt es neu die Website «RecallSwiss». Über die Web-App sollen die Konsumenten ab sofort über Sicherheitshinweise der Behörden informiert werden, wie das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen am Dienstag mitteilte.

Die App-Nutzerinnen und -Nutzer haben die Möglichkeit, einen Warnservice (Push-Nachrichten) zu abonnieren. Und über eine Suchfunktion kann gezielt nach Sicherheitshinweisen gesucht werden, etwa um festzustellen, ob ein bestimmtes Produkt zurückgerufen wurde.

Lanciert wurde die Web-App von verschiedenen Bundesstellen. Sie ist unter www.recallswiss.admin.ch abrufbar.

Über www.recallswiss.admin.ch/install lässt sich eine Verknüpfung auf dem Smartphone oder PC anlegen.

Der Warnservice per E-Mail oder Kurzmitteilung kann unter www.recallswiss.admin.ch/alert abonniert werden.

Listerien in Forellenfilets
Die neuste Warnmeldung betrifft den Discounter Lidl. Lidl Schweiz habe das Kantonale Laboratorium Thurgau sowie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV darüber informiert, dass im Produkt «Ocean Sea ASC geräucherte Forellenfilets» Listerien nachgewiesen wurden. Eine Gesundheitsgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden, heisst es auf der Webseite.

Quellen:

(dsc/sda)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Walter Sahli
08.12.2020 16:08registriert März 2014
Endlich! Ich weiss gar nicht, wie oft ich schon nicht gedacht habe, dass mir sowas fehlt.
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Wer seine Lebensmitteleinkäufe mit der App des Bundes verzollt, zahlt zu viel
Einkaufstouristen können die Mehrwertsteuer statt am Zoll bequem mit einer App des Bundes bezahlen. Der Haken: es kommt sie unter Umständen teurer zu stehen als am Schalter. Der Bund will das erst 2027 ändern – trotz geplanter Senkung der Freigrenze.

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