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Erfolg für Schweizer Ermittler: Google rückt Daten von Hunderten Nutzern raus

Die Homepage der Schweizer Version der Suchmaschine Google weist auf die Eidgenoessischen Wahlen hin, am Sonntag, 20. Oktober 2019 in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Bei Google ist der Datenfluss Richtung Schweiz im ersten Halbjahr 2019 zu einem Strom angeschwollen.Bild: KEYSTONE

Erfolg für Schweizer Ermittler: Google rückt Daten von Hunderten Nutzern heraus

Strafverfolger haben noch nie so viele Informationen von Online-Konzernen erhalten wie dieses Jahr – doch das genügt ihnen noch nicht.
30.11.2019, 16:0301.12.2019, 11:46
Andreas Maurer / ch media
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Früher kämpften US-Behörden dafür, dass die Schweiz kein Geheimnis um die Daten ihrer Bankkunden macht. Heute ist die Konstellation umgekehrt: Schweizer Behörden kämpfen dafür, dass die USA kein Geheimnis um die Daten ihrer Online-Kunden machen. Auch die Entwicklung in den beiden Fällen ist ähnlich. Zuerst fliessen die Informationen nur tröpfchenweise, doch dann kommt der Datenaustausch plötzlich in grossem Umfang zustande.

Bei Google ist der Datenfluss Richtung Schweiz im ersten Halbjahr 2019 zu einem Strom angeschwollen. Schweizer Strafverfolgungsbehörden haben 505 Rechtshilfegesuche beim Google-Hauptsitz in Kalifornien eingereicht, die Daten von 674 Nutzern betreffen. In drei Vierteln der Fälle hat Google Informationen geliefert. Das können Angaben zu einem Gmail-Konto, einem Youtube-Video oder einem Google-Drive-Dokument sein. Die Datenberge wachsen rasant. Vor sechs Jahren reichten Schweizer Behörden drei Gesuche pro Woche bei Google ein. Jetzt sind es zwanzig.

Die Schweizer Justiz fragt die grössten Datenmengen von drei Online-Konzernen ab: Google, Facebook und Microsoft. Von allen dreien haben die Ermittler im ersten Halbjahr 2019 so viele Daten verlangt und erhalten wie nie zuvor (siehe Grafik).

Anzahl Datenanfragen von Schweizer Strafverfolgsungsbehörden
Anzahl Datenanfragen von Schweizer Strafverfolgsungsbehörden bild: CH Media

Der Datenhunger der Justiz wächst

Die Entwicklung hat zwei Ursachen. Zum einen wächst der Datenhunger der Justiz. Digitale Beweismittel werden für Strafverfahren immer wichtiger. Selbst für die Aufklärung eines kleinen Delikts wie eines Ladendiebstahls müssen digitale Spuren ausgewertet werden, wenn zum Beispiel zwei Jugendliche die Tat in einem Chat besprochen haben. Viele Delikte finden zudem ausschliesslich online statt, zum Beispiel Terrorpropaganda auf Youtube.

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bild: CH Media

Zum anderen wird die Kooperation der Schweizer Behörden mit den Online-Konzernen immer enger. Das Bundesamt für Polizei Fedpol, das die Datenanfragen der Kantone koordiniert, hat bei Google, Facebook und Microsoft einen direkten Zugang erhalten. Es handelt sich um einen kurzen Dienstweg.

Die drei Anbieter sichern die Daten nach einer Anfrage, damit die Nutzer die Spuren nicht verwischen können. Geliefert werden die Informationen aber erst, wenn die internationalen Rechtshilfeverfahren abgeschlossen sind. Das dauert mindestens drei Monate, manchmal sogar Jahre. Es ist ein zäher Prozess, aber dank des direkten Drahts ist er nicht mehr aussichtslos.

Zwei Welten prallen aufeinander

Die Strafverfolgung hinkt der digitalen Entwicklung dennoch hinterher. Wer in der Schweiz für eine Straftat sein Bluewin-Konto von Swisscom benützt, kann sofort überwacht werden. Wer aber sein Gmail-Konto von Google verwendet, kann nur nach längerem Prozedere kontrolliert werden.

Denn das Überwachungsgesetz Büpf gilt nur für Internet-Anbieter aus der Schweiz. Google, Facebook und Microsoft betreiben zwar Tochterfirmen in der Schweiz. Doch für Datenanfragen verweisen sie die Behörden an ihre Muttergesellschaften im Ausland.

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bild: CH Media

Zwei Welten prallen aufeinander: jene der Justiz, wo Kantons- und Landesgrenzen die Zuständigkeit definieren, und jene der Digitalisierung, wo die Daten in einer Cloud schweben und der Tatort verschwindet.

Es gibt allerdings eine Idee, wie die US-Konzerne zu einer noch engeren Zusammenarbeit gezwungen werden könnten: Die Schweiz könnte ihnen vorschreiben, dass sie über die hiesigen Tochterfirmen einen direkten Datenzugriff gewähren müssen. Bisher hat sich der Bundesrat dagegen gewehrt. Die Regierung argumentiert, es mache keinen Sinn, wenn ein kleines Land in der Online-Welt neue Standards durchzusetzen versucht.

Zwei Strafrechtsexperten fordern mehr Mut vom Bundesrat

Normalerweise halten sich Vertreter der Justiz mit politischen Kommentaren zurück. In diesem Fall wird der Bundesrat aber gleich von zwei namhaften Juristen kritisiert. Der Zürcher Staatsanwalt Stephan Walder leitet das grösste Cybercrime-Kompetenzzentrum der Schweiz und schreibt in der Zeitschrift «Kriminalistik»: «Es ist an der Zeit, alle in der Schweiz wirtschaftlich tätigen Anbieter von Internetdienstleistungen gleich zu behandeln.»

Er zeigt in seinem Beitrag auf, dass die Schweiz keine internationalen Übereinkommen verletzten würde, wenn sie Tochterfirmen von Social-Media-Konzernen zur Datenherausgabe verpflichten würde.

Marc Forster ist Strafrechtsprofessor der Universität St. Gallen und wissenschaftlicher Berater des Bundesgerichts. Er stellt in einem Fachbeitrag auf seiner Website die Frage: «Können Schwerkriminelle in der Schweiz ungestört und ohne Überwachung über das Internet kommunizieren und Verbrechen planen?»

Seine Antwort lautet: «In weiten Bereichen leider ja.» Die Haltung des Bundesrats bezeichnet er als naiv. Die Regierung sei sehr wohl dafür zuständig, die Regeln zu bestimmen, nach denen Filialen von ausländischen Grossanbietern in der Schweiz Geschäfte betreiben dürfen.

Was sich die Schweiz nicht traut, beanspruchen die USA für sich allerdings schon längst. Der Kongress hat 2018 die Cloud Act eingeführt. Das Gesetz verpflichtet Konzerne mit US-Bezug, den amerikanischen Behörden Daten zu liefern, auch wenn diese irgendwo im Ausland gespeichert sind.

Der US-Bezug wird dabei weit ausgelegt. Wenn ein Schweizer Anbieter in den USA aktiv ist, könnte er zur Datenherausgabe gezwungen werden. Die USA haben damit einen neuen Standard gesetzt. Die Schweiz hat nun die Möglichkeit mit einem bilateralen Abkommen mit den USA für sich die gleichen Rechte zu beanspruchen. Sollte dies zustande kommen, wäre das Zeitalter des Online-Geheimnisses endgültig vorbei. (bzbasel.ch)

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9 Kommentare
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FITO
01.12.2019 04:05registriert April 2019
Und wer überwacht die Überwacher?
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You will not be able to use your remote control.
30.11.2019 18:23registriert April 2016
«Können Schwerkriminelle in der Schweiz ungestört und ohne Überwachung über das Internet kommunizieren und Verbrechen planen?»

Wenn das Schwerkriminelle nicht können, kann das niemand. Ist das wirklich wünschenswert, dass niemand ohne Überwachung über das Internet kommunizieren kann?
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Rethinking
01.12.2019 08:40registriert Oktober 2018
Schwerverbrecher dürften sich sehr genau damit befassen wie sie der Überwachung entgehen...

Der normale Bürger, der mal einen Fehler begeht, hingegen kann durch diesen Überwachungsstaat wunderbar zur Rechenschaft gezogen werden...

China lässt grüssen...
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