Christoph Mörgeli
Gesellschaft & Politik

Aeppli soll Entlassung Mörgelis höchstpersönlich angeordnet haben

«Kompetenzen überschritten»

Aeppli soll Entlassung Mörgelis höchstpersönlich angeordnet haben

08.06.2014, 07:1508.06.2014, 13:03
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Die Kommission Aufsicht Bildung und Gesundheit (AGB) des Zürcher Kantonsrats wirft Bildungsdirektorin Regine Aeppli vor, in der Affäre Mörgeli ihre Kompetenzen überschritten zu haben. In einem Bericht kommt die AGB zum Schluss, dass Aeppli die Universitätsleitung aufgefordert habe, den damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums zu entlassen.

Die Kommission untersuchte die Vorgänge, die letztlich zur Entlassung Mörgelis führten. Zu diesem Zweck befragte eine AGB-Subkommission insgesamt 17 Personen. Am Dienstag wollte die AGB an einer Medienkonferenz über die Ergebnisse ihrer sechsmonatigen Tätigkeit informieren.

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Die «SonntagsZeitung» hat jedoch vorgängig aus dem als geheim eingestuften Bericht zitiert und diesen auch gleich ins Internet gestellt. Damit hat sie die AGB in Bedrängnis gebracht. Diese entschied noch am Sonntag, die Medienkonferenz auf den morgigen Montagnachmittag vorzuverlegen, wie Kommissionspräsident Jörg Kündig (FDP) auf Anfrage der SDA sagte.

«Aeppli ziemlich aufgebracht»

In ihrem Bericht verweist die Kommission auf ein Gespräch vom 17. September 2012. Teilgenommen hatten neben Aeppli der damalige Unirektor Andreas Fischer, die zuständige Personalverantwortliche sowie der Chef des Hochschulamtes, Sebastian Brändli.

Fischer und die Personalverantwortliche sagten laut Bericht übereinstimmend aus, dass Regierungsrätin Aeppli in dieser Besprechung «ziemlich aufgebracht gewesen sei und den Rektor zur Kündigung von Prof. Mörgeli aufgefordert habe.»

Dabei sei auch das Wort «fristlos» gefallen. Diese Aussagen bestätigt habe auch der Leiter des Uni-Rechtsdienstes, dem Rektor Fischer anschliessend die Ergebnisse des Gepräches geschildert hatte.

Demgegenüber sagte Aeppli gemäss Kommissionsbericht, sie habe den Rektor «sicherlich nie zu einer Kündigung aufgefordert». Zudem wies die Bildungsdirektion in einer Stellungnahme den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung zurück. (kub/sda)

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