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Fast so nervig wie das Gesurre einer Mücke nachts kann das Gebrumme einer Drohne tagsüber sein. Und wenn sie über den eigenen Garten fliegt, liegt der Gedanke an Selbstjustiz nah. Aber es sollte beim Gedanken bleiben.
Die Drohnengesetzgebung ist eine Wissenschaft für sich. Die Schweiz hat die Vorschriften der EU übernommen, aber – oder gerade deswegen – heisst es: Es ist kompliziert. Beginnen wir mit dem Einfachen. Wenn eine Drohne über dein Gärtchen surrt, ist es höchstwahrscheinlich eine Drohne der offenen Kategorie und somit eine Drohne mit einem verhältnismässig geringen Betriebsrisiko.