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Lotto-Gewinn vor der Scheidung: Muss ich mit meinem Noch-Ehemann teilen?

Lotto-Gewinn teilen? Es geht um die Details.
Lotto-Gewinn teilen? Es geht um die Details.Bild: shutterstock
Money Matter

«Muss ich meinen Lotto-Gewinn trotz anstehender Scheidung mit meinem Noch-Ehemann teilen?»

Marlies (55): «Ich werde mich demnächst Scheiden lassen. Nun habe ich im Lotto knapp 20’000 Franken gewonnen. Muss ich den Gewinn mit meinem Noch-Ehemann teilen?»
09.11.2020, 11:57
Frédéric Papp / comparis
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Liebe Marlies

Der Güterstand bestimmt grundsätzlich, ob du den Gewinn mit deinem Ehegatten teilen musst oder frei darüber verfügen darfst. Habt ihr eine Gütertrennung in einem Ehevertrag vereinbart, gibt es keine gegenseitlichen güterrechtlichen Ansprüche. Das heisst, der Lottogewinn gehört dir ganz allein.

Üblicherweise besteht aber kein Ehevertrag. Es gilt somit der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Alle Vermögenswerte, die du vor der Ehe eingebracht hast, bleiben in deiner Verfügungsgewalt. Während der Ehe gebildete Vermögensvermehrungen werden aber bei einer Scheidung je zur Hälfte geteilt. Lottogewinne fallen unter Vermögensvermehrungen und müssen grundsätzlich geteilt werden.

Das Geld kurz vor der Scheidung auszugeben, ist aus juristischer Sicht nicht empfehlenswert. Bekommt dein Ehemann Wind davon, wird er eventuell nachträglich die Hälfte des Gewinns fordern. Ob er das darf, ist juristisch nicht abschliessend geklärt.

Wie wurde der Lottoschein bezahlt?

Anders sieht es aus, wenn du den Lottoschein aus Eigengut bezahlt hast und es auch beweisen kannst. In diesem Fall musst du deinem Ehemann nichts vom Lottogewinn abtreten. Das wäre etwa der Fall, wenn du den Lottoschein online gekauft hast mit Geld von einem Konto, das aus einer Erbschaft stammt. Erbschaften gehören per Gesetz zum Eigengut und werden bei der Scheidung nicht geteilt.

Schlechte Karten bei Barkauf

Hast du den Lottoschein bar bezahlt, sieht es schlecht aus. Es lässt sich juristisch kaum zweifelsfrei feststellen, woher das Geld wirklich stammt – ob aus Errungenschaft oder Eigengut.

Was viele nicht wissen: Während der Ehe generiertes Einkommen gehört in die Errungenschaft. Hast du den Lottoschein also mit Geld von deinem Lohnkonto bezahlt, wird der Gewinn ebenfalls geteilt.

Fallen Gewinnsteuer an?

Der Fiskus wird dir nichts abzwacken. Lottogewinne bis zu einer Million Franken sind seit 2019 steuerfrei. Es fallen somit weder Einkommens- und Verrechnungssteuern an.

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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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aleinaD
09.11.2020 14:10registriert Mai 2020
Würde mich schon noch wunder nehmem wie sie Marlies das sehen würde wenn Er 20‘000.- gewonnen hätte 🤷🏼‍♀️
Ich mein ja nur
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Bits_and_More
09.11.2020 13:34registriert Oktober 2016
Tipp: Freue dich über 10'000 Franken und das du Gewonnen hast. Sich ärgern / schlecht fühlen weil dein Noch-Ehemann auch 10'000 bekommt, bringt dir gar nichts.
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bibaboo
09.11.2020 13:12registriert Juli 2015
Zur Ergänzung: Sollte das Scheidungsverfahren zum Zeitpunkt des Kaufs des Lottoscheins bereits rechtshängig gewesen sein (d.h. das Scheidungsbegehren bzw. die Klage wurde bereits zuvor beim Gericht eingereicht), muss der Gewinn nicht geteilt werden. Gleiches gilt, falls in einem vorgängigen Eheschutzverfahren die Gütertrennung angeordnet wurde, bzw. ein entsprechendes Eheschutzverfahren rechtshängig ist.
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