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«Ich gehöre zur Risikogruppe. Kann ich den Hotelgutschein verlängern?»

Im Schloss Schadau am Thunersee wurden bei bei der umfangreichen Sanierung auch neun Hotelzimmer eingerichtet.
Karins Hotelzimmer wird vorerst leer bleiben.symbolBild: KEYSTONE
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«Ich gehöre zur Risikogruppe. Kann ich den Hotelgutschein verlängern?»

Karin (30): «Ich gehöre zur Risikogruppe und kann nicht reisen. Ich habe aber einen Hotelgutschein, der im September verfällt. Habe ich eine Chance auf Verlängerung?»
26.06.2020, 10:5026.06.2020, 13:53
Felix Schneuwly / Comparis
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Liebe Karin

Ja, das Hotel muss dir den Gutschein unabhängig von Corona verlängern. Du musst auch nicht begründen, warum du die Gültigkeit deines Hotelgutscheins verlängern möchtest.

Auf Geschenkgutscheinen wie auf deinem steht oft ein «Ablaufdatum». Massgebend ist aber das Schweizer Obligationenrecht (OR). Will das Hotel deinen Gutschein nicht verlängern, machst du die Verantwortlichen auf den Artikel 127 OR aufmerksam. Dort steht, dass die Verjährungsfrist von Forderungen generell zehn Jahre beträgt.

Schalten die Hotelverantwortlichen auf stur, musst du sie auf den Artikel 129 OR mit dem Titel «Unabänderlichkeit der Fristen» aufmerksam machen: «Die in diesem Titel aufgestellten Verjährungsfristen können durch Verfügung der Beteiligten nicht abgeändert werden.»

Gestützt auf das OR kommen Gerichte immer wieder zum Schluss, dass kürzere Gültigkeitsfristen auf Gutscheinen ungültig sind.

Warum denn kürzere Gültigkeitsfristen als zehn Jahre?

Auf Gutscheinen stehen dennoch kürzere Fristen als die zehn Jahre. Ein simpler Grund ist ganz einfach, dass nicht eingelöste Gutscheine für Hotels und andere Anbieter ein gutes Geschäft sind. Die Anbieter verdienen also mit der Unwissenheit von Kunden oder mit Kunden, die nicht auf ihr Recht bestehen, gutes Geld.

Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Steht auf dem Gutschein ein Betrag in Franken oder in einer anderen Währung, muss der Gutscheininhaber die Differenz bezahlen, falls das Hotelzimmer in der Zwischenzeit teurer ist. Das kann besonders der Fall sein, wenn der Betrag für eine Übernachtung während der Hochsaison nicht reicht.

Die Verlängerung der Gültigkeitsfrist eines Gutscheins ist bis zu zehn Jahren also keine Frage der Kulanz, wie Anbieter das gerne darstellen, sondern ganz einfach geltendes Recht.

Viele Grüsse von Comparis.ch

Fragen? Fragen!

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4 Kommentare
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Inflatio
26.06.2020 15:00registriert Februar 2020
@felix schneuwly: Das betrifft aber meines Wissens nur Gutscheine, welche explizit gekauft resp. bezahlt wurden.

Wenn ich im Rahmen einer Werbekampagne vom Hotel einen Gutschein erhalten, der befristet Gültigkeit hat, ist das Hotel nach der Befristung nicht mehr verpflichtet, ihn anzunehmen.
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JacquesDaniel_7
26.06.2020 12:53registriert September 2017
reserven für gutscheine zurückhalten ist halt auch ein thema, weshalb die gültigkeit buchhalterisch nicht einfach überall auf 10 jahre ist. wir haben bei uns im büro auch gutscheine und verlängern diese immer anstandslos auch wenn diese schon lange abgelaufen sind. am schönsten ist es jedoch wenn kunden einfach anfragen, da macht man das besonders gerne.

wenn jemand schon mit der brechstange anfängt und mit konsumentenschutz und anwalt droht bevor überhaupt gefragt wurde ob eine verlängerung möglich ist, macht mans halt ein wenig weniger gerne aber natürlich auch dort anstandslos.
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Wegen dieser Schweizer Strassen dreht Instagram in diesen Tagen (zu Recht) durch
Die Kirschblüte in Japan ist weltweit bekannt. Aber nein, du musst nicht ins Flugzeug steigen, um dies selbst zu erleben. Das geht nämlich auch in der Schweiz. Allerdings nur während weniger Tage. Und in diesem Jahr ist der Zauber an einigen Hotspots auch schon wieder vorbei. An anderen fängt es erst an.

Der Frühling hat mit grossen Schritten Einzug gehalten. Überall blühen schon die Kirschbäume und Magnolien. Damit du die Blütenpracht erleben kannst, musst du aber weder ins ferne Japan noch irgendwo weit aufs Land hinaus. Wir reden hier auch nicht vom wunderschönen Thurgau während der Bluescht oder den betörenden Chriesiwanderungen im Baselland. Nein, in der Schweiz kannst du mitten in verschiedenen Städten den Blütenzauber bewundern.

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