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«Ich habe ein Haus gekauft. Kann es mir der Staat wieder wegnehmen?»

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Hier siehst du, was passiert, wenn du dich in China weigerst, dein Haus dem Staat zu überlassen, obwohl der eine Autobahn geplant hat.Bild: AP
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«Ich habe ein Haus gekauft. Kann es mir der Staat wieder wegnehmen?»

Miriam (46): «Ich habe kürzlich ein Haus mit Umschwung gekauft. Kann es mir der Staat eigentlich wieder wegnehmen?»
15.11.2019, 09:34
Frédéric Papp / Comparis
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Liebe Miriam

Die unangenehme Antwort gleich vorneweg: Hierzulande darf Vater Staat Haus und Land im Ausnahmefall wieder wegnehmen. Die Behörden dürfen allerdings nicht willkürlich Grundstücke und Gebäude im Privatbesitz an sich reissen. Das Eigentumsrecht ist ein Grundrecht. Privatpersonen oder Firmen dürfen somit nur enteignet werden, wenn triftige Gründe vorliegen. In der Sprache der Juristen heisst das: Es muss ein «überwiegend öffentliches Interesse» bestehen, und der Eingriff muss verhältnismässig sein.

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Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)

Klassische Fälle von einem «überwiegend öffentlichen Interesse» sind etwa der Bau eines Trottoirs, eines Radwegs oder der Ausbau des Schienen- und Strassennetzes. Die Installation von oberirdischen Rohrleitungen, Ufersanierungen, um Überschwemmungen vorzubeugen, oder der Bau militärischer Anlagen können ebenfalls Enteignungen notwendig machen.

Finanzielle Entschädigung

Sollte dir tatsächlich eine Enteignung drohen, kannst du gegen das Vorhaben Einspruch erheben. Der Fall geht dann vor die entsprechende Kantonsregierung. Sie prüft nochmals eingehend, ob eine Enteignung wirklich unausweichlich ist. Grundsätzlich steht dir der Weg bis zum Bundesgericht offen.

Die Abgabe von Grundeigentum wird vom Staat in der Regel finanziell entschädigt. Zankapfel ist naturgemäss die Höhe der Entschädigung. Fällt sie für die Betroffenen zu tief aus, geht der Fall an die kantonale Schätzungskommission. Der Entscheid kann ebenfalls bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Erst prüfen, dann kaufen

Grundsätzlich gilt: Vor dem Kauf eines Grundstücks bzw. einer Immobilie bei der entsprechenden Gemeinde nachfragen, ob die Gefahr einer Enteignung besteht. Derzeit stehen etwa diverse Renaturierungen von Bächen und Flüssen an. Das benötigt Land. Droht dennoch eine Enteignung, nicht aus Prinzip auf stur schalten. Eine gütliche Einigung mit den Behörden spart in der Regel Zeit und Geld.

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9 Kommentare
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evalina
15.11.2019 14:05registriert September 2015
Wir sind auch enteignet worden: 27 m2 Grund wegen Ausbau des Radweges. Einem Verkauf hätten wir zugestimmt, aber es wurde eine Enteignung vorgenommen. Warum? Weil wir so nur die Hälfte des Landwertes bekamen, das sei der übliche Ansatz, wurde uns beschieden. Wegen dieser kleinen Fläche rannten wir natürlich nicht zum Richter. Immerhin wurden uns zusätzlich die gefällten Bäume ersetzt, die uns als Schallschutz dienten, das war aber ein zäher Kampf.
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