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«Ich will einen Hund kaufen. Mein Vermieter verbietet das. Darf er das?»

Der Vermieter darf das Halten eines Hundes grundsätzlich verbieten.
Der Vermieter darf das Halten eines Hundes grundsätzlich verbieten.Bild: shutterstock
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«Ich will meiner Tochter einen Hund kaufen. Mein Vermieter verbietet das. Darf er das?»

Ilka (41): «Ich will meiner Tochter einen Hund kaufen. Mein Vermieter verbietet aber das Halten von Haustieren. Darf er das?»
11.09.2020, 09:0011.09.2020, 15:02
Frédéric Papp / comparis
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Liebe Ilka

Entscheidend ist, was in deinem Mietvertrag steht. Üblicherweise sind Haustiere nur mit Einwilligung des Vermieters zulässig. Er darf die Haustierhaltung ohne besonderen Grund verbieten lassen. Hast du aber die Erlaubnis des Vermieters schriftlich eingeholt, muss er sich an die Abmachung halten. Eine Rücknahme der Bewilligung ist nur unter Angabe triftiger Gründe erlaubt.

Sorge deshalb unbedingt dafür, dass der Hund deiner Tochter nicht übermässig Lärm verursacht und sich im gesamten Wohnareal reinlich verhält. Der Vermieter kann im Extremfall die Beseitigung des Störefrieds verlangen, sollten ihm laufend Klagen deiner Nachbarschaft zu Ohren kommen. Was du ebenfalls wissen musst: Mieter haften für übermässige Abnutzungen der Mietwohnung. Dazu zählen beispielsweise von Haustieren zerkratzte Holzwände.

Verbote ernst nehmen

Beinhaltet der Mietvertrag keine Einschränkungen zur Haltung von Haustieren, ist nichts gegen einen Hund als Mitbewohner einzuwenden. Vorsicht: Konsultiere auch die Hausordnung, wenn der Mietvertrag darauf verweist. Sie ist Bestandteil des Vertrags, und die darin enthaltenen Regelungen zur Haustierhaltung sind verbindlich.

Es ist umstritten, ob ein generelles Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag rechtlich überhaupt zulässig ist. Es empfiehlt sich aber keinesfalls, sich wissentlich über ein solches Verbot hinwegzusetzen. Ein früheres Bundesgerichtsurteil hat die Kündigung des Vermieters gutgeheissen. Die Mietpartei musste daraufhin die Wohnung verlassen.

Kleintiere sind erlaubt

Sperrt sich der Vermieter gegen einen Hund, sitzt du am kürzeren Hebel. Aber deine Tochter muss nicht gänzlich auf Haustiere verzichten. Erlaubt sind Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen in kleiner Anzahl. Auch gegen Katzen, welche die Wohnung praktisch nie verlassen, haben Vermieter in der Regel nichts einzuwenden. Eine artgerechte Tierhaltung ist dabei zwingend einzuhalten.

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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so wie so
11.09.2020 12:28registriert Juli 2015
Ich würde generell von der Hundehaltung in Wohnungen abraten. Einerseits ist es nicht die richtige Umgebung für Hunde. Das Risiko ist gross, dass der Hund aus Langeweile an die Einrichtung geht. Andererseits muss man evtl umziehen und immer mehr Vermieter verbieten Hunde. Viele dieser Tiere landen dann im Tierheim. Sie werden auf Grund "Veränderungen" der persönlichen Situation abgegeben. Und zu guter Letzt- man verschenkt keine Tiere. Schon gar nicht an Kinder! Wenn, dann adoptiert man ein Tier gemeinsam als Familienmitglied. Sorry, falls mein Beitrag belehrend rüberkommt.
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Geläutert
11.09.2020 10:30registriert April 2020
Zuerst mal das wichtigste vorneweg:

Kauf dir keinen Hund! Adoptiere lieber. Es gibt genügend Tiere die auf ein Frauchen/Herrchen warten, auch in der Schweiz.
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Malenky74
11.09.2020 11:37registriert Mai 2020
Ich weiss hat wenig mit dem Thema an sich zu tun. Aber: Hund 'kaufen' ... im Tierheim warten viele Pfoten auf ein neues Zuhause! :-) so der Vermieter denn will...
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