Deine Arbeitgeberin darf keine «Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen», einsetzen. Der Gesetzgeber ist hier für einmal zwar sehr deutlich, hatte dabei aber das uns allen wohlbekannte flächendeckende Homeoffice nicht mit einberechnet. Diese Variable ist nicht ganz unwichtig, schliesslich macht es schon einen Unterschied, ob dein Chef jederzeit in deinem Büro vorbeischauen kann oder ob er dafür erst zu dir nachhause reisen müsste.
So manch eine Arbeitgeberin hat deswegen Video-Calls für sich entdeckt. Was natürlich völlig in Ordnung ist, wenn diese dem Ersatz für eine Sitzung oder eine Kaffeepause vor Ort dienen. Läuft der Video-Call aber während der ganzen Arbeitszeit und ermöglicht deinem Chef so, dich jederzeit virtuell zuhause zu besuchen, ist deine Privatsphäre und damit das Datenschutzrecht in schöner Regelmässigkeit verletzt, Pandemie hin oder her. Denn so dient der Video-Call hauptsächlich der Kontrolle deines Verhaltens und ist deswegen unzulässig.
Aus anderen Gründen darf dein Chef dich hingegen kontrollieren, etwa um sicherzustellen, dass du während deiner Arbeitszeit tatsächlich arbeitest oder du für Kunden und Arbeitskolleginnen wie vereinbart erreichbar bist.
Auch hier hat dein Chef aber keinen Freipass. Bereits lange vor der Pandemie hatte das Bundesgericht festgehalten, dass «Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen, nicht eingesetzt werden dürfen, soweit sie geeignet sind, die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen.» Und weiter: «Eine ständige Überwachung der Arbeitnehmer durch Videokameras könne namentlich eine Gefahr für deren psychische Gesundheit bilden.» Ich bin keine Psychologin, aber ich denke, diese Gefahr dürfte allenfalls noch grösser sein, wenn das virtuelle Auge ins Wohnzimmer blickt.
Rechtlich jedenfalls muss die Kontrolle des Arbeitnehmers insbesondere transparent und verhältnismässig sein. Das gilt für ein Monitoring deiner Internetnutzung genauso wie eben für die Präsenzkontrolle im Homeoffice: Du darfst und musst wissen, dass und wann dich dein Vorgesetzter kontrolliert. Eine permanente und personenbezogene Überwachung deiner Internetnutzung rein um der Kontrolle willen verletzt diesen Grundsatz ebenso wie ein ständig laufender Video-Call. Und unverhältnismässig ist er obendrauf auch noch. Dies schon nur deswegen, weil dein Chef keine Echtzeit-Videoaufnahme benötigt, um deine Erreichbarkeit zu überprüfen.
Hat nun dein Chef – ob berechtigt oder unberechtigt – wenig Vertrauen in die Selbstständigkeit seiner Mitarbeiter, wird auch eine lückenlose Überwachung das Problem nicht lösen. Hingegen kann dein Chef in einem solchen Fall deine Ergebnisse engmaschiger kontrollieren und allenfalls auch mehr Team-Meetings ansetzen. Daran ist datenschutzrechtlich nichts auszusetzen.
Kündigen und gehen.