Schweiz
Gesellschaft & Politik

Rat der Religionen lehnt Initiative zum Verhüllungsverbot ab

«Staatlicher Zwang zur Enthüllung»: Rat der Religionen lehnt Verhüllungsverbot ab

«Für die Religionsfreiheit und den Frieden unter den Religionen»: Der Schweizerischer Rat der Religionen lehnt das Verhüllungsverbot ab.
25.01.2021, 16:11
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Sechs Wochen vor dem Urnengang schaltet sich der Schweizerische Rat der Religionen (SCR) in den Abstimmungskampf um ein Verhüllungsverbot ein. Er moniert, dass sich der Initiativtext vor allem gegen eine religiöse Minderheit richte.

«Einerseits ist da die religiöse Forderung zur Verhüllung, andererseits wäre da ein staatlicher Zwang zur Enthüllung.»

Am 7. März stimmen Volk und Stände über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» des Egerkinger Komitees ab. Sie verlangt, dass schweizweit niemand sein Gesicht verhüllen darf. Das Verbot würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind – so zum Beispiel auf den Strassen, in Restaurants oder im Museum. Die Initianten argumentieren unter anderem mit einem Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung.

Die Gülle Schlüch unterwegs an der Fasnacht Grenchen am vergangenen Wochenende. Bild: Oliver Menge
Die offene Frage zur Verhüllung: Wie gehen wir mit verhüllten Skifahrern, Velofahrern oder Fasnächtlern um? Bild: ch media/Oliver Menge

Das will der Schweizerische Rat der Religionen aber nicht gelten lassen. Mit einer einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Stellungnahme hat er am Montag ein Zeichen gesetzt «für die Religionsfreiheit und Frieden unter den Religionen», wie verschiedene Repräsentantinnen und Repräsentanten der christlichen, muslimischen und jüdischen Religionsgemeinschaften an einer virtuellen Medienkonferenz erklärten.

Etwa 20 Schweizer Niqab-Trägerinnen

Harald Rein, SCR-Vorsitzender und Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz, sagte, dass sich der Rat mit gutem Grund in die Debatte einmische: «Es geht um die Diskriminierung einer religiösen Minderheit», was verhindert werden müsse. Ein Verhüllungsverbot wäre aus seiner Sicht «eine unverhältnismässige Einschränkung der Religionsfreiheit». Alle politisch motivierten Versuche, in diese Freiheit einzugreifen, seien zu verurteilen.

Die Initiative nehme muslimische Frauen ins Visier. Betroffene wären bei einem Ja zur Initiative im Clinch, sagte Rein: «Einerseits ist da die religiöse Forderung zur Verhüllung, andererseits wäre da ein staatlicher Zwang zur Enthüllung.»

Zudem würden mit dem Volksbegehren keine Probleme gelöst. Die Kleidervorschriften richteten sich gegen eine «verschwindend kleine Bevölkerungsgruppe». Montassar BenMrad, Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz, gab zu bedenken, dass in der Schweiz lediglich zwanzig bis dreissig Frauen einen Niqab trügen – «die meisten aus eigener Überzeugung».

Argumente für Gegenvorschlag

Einen «Dresscode staatlich zu verordnen» – wie es Farhad Afshar, Präsident der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz, ausdrückte – würde dem Grundsatz widersprechen, wonach vor dem Gesetz jeder gleich sein müsse. Weihbischof Alain de Raemy sagte im Namen der Schweizerischen Bischofskonferenz, dass keine religiöse Diskriminierung tolerierbar sei.

«Frauen müssen frei sein, eine Kopfbedeckung zu tragen und sie auch wieder abzulegen.»
Pfarrerin Rita Famos

Auch Pfarrerin Rita Famos, Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, argumentierte mit dem Recht auf Selbstbestimmung jeder einzelnen Person und der Gleichbehandlung der Geschlechter. «Frauen müssen frei sein, eine Kopfbedeckung zu tragen und sie auch wieder abzulegen.»

Der Religionsrat begrüsst statt der Initiative den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament, der die Enthüllung nur für Identifikationszwecke durch die staatlichen Behörden vorsieht. Diese Lösung sei verhältnismässig. (sda)

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Ein Verbot, das «Frauen schützt»
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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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AndreaHadorn
25.01.2021 16:28registriert Oktober 2015
Pfarrerin Rita Famos Aussage trifft zu ("«Frauen müssen frei sein, eine Kopfbedeckung zu tragen und sie auch wieder abzulegen.»"). Doch anders, als sie denkt. Burka und Niqab dürfen gemäss der religiösen Regeln in der Öffentlichkeit nie abgelegt werden, so lange die Frau gläubig ist. Deshalb ist die Selbstbestimmung der Trägerinnen nicht gegeben.
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Lolita
25.01.2021 19:52registriert März 2020
"in der Schweiz lediglich zwanzig bis dreissig Frauen einen Niqab trügen – «die meisten aus eigener Überzeugung"

Eben nicht alle, +gemäss Erfahrung machen das die wenigsten freiwillig. Mit massive Nötigung, Druck durch soz. Ausgrenzung, Anfeindung, auch phys. Gewalt gegen Mädchen +Frauen durch Ehemänner/Väter, Fundamentalisten.
Die Diskriminierung von Frauen usw. ist verboten.
Die Verhüllung soll Isolieren +die Frau als gebrochen kennzeichnen.
Mit dem Gauben hat es gar nichts zu tun. Der fordert von Mann + Frau nur Kopfbedeckung! Schon gar nicht Burka Niqab. Das ist gegen Menschenrechte.
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Walser
25.01.2021 21:24registriert Februar 2018
Burka und Niqab sind in erster Linie keine religiösen, sondern politische Symbole. Nur Extremisten verlangen von Frauen das Tragen solcher Symbole. Sie dienen der Provokation und der Propaganda. Eine Botschaft der Islamisten an die Ungläubigen. Fernziel ist es, die Scharia akzeptabel zu machen. In Deutschland sind sie ja schon ein bisschen weiter als hierzulande. Es ist vielleicht eine unsere letzten Chancen, diesem Tun einen Riegel zu schieben.
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