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Brand und tote Frau in Frutigen: Unfall, Mord oder Justizskandal?

Eine Wohnung und eine angrenzende Scheune sind am Freitagabend bei einem Brand in Courroux JU zerst
Ein Brand, eine Leiche und viele offene Fragen (Symbolbild).Bild: sda

Verkohlte Leiche im Bauernhaus in Frutigen – Mord, Unfall oder Justizskandal?

Am 5. Oktober beginnt in Thun ein aufsehenerregender Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Schweizer Tötung, Brandstiftung und Störung der Totenruhe vor. Dabei gibt es so viele offene Fragen und Ungereimtheiten, dass eine polemische Frage nicht ganz unberechtigt ist: Produziert die Berner Justiz den nächsten «Fall Zwahlen»?
29.09.2020, 18:35
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Der Fall ist klar. Zumindest für die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland. Sie hat am 7. April 2020 Anklage gegen R.K erhoben. Sie wirft ihm vorsätzliche Tötung, Brandstiftung und Störung des Totenfriedens vor. R.K. ist am 18. Februar 2018 in Frankreich aufgegriffen und am 20. März des gleichen Jahres an die Schweiz ausgeliefert worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Für den Prozess, der am 5. Oktober 2020 vor dem Regionalgericht Thun beginnt, sind fünf Tage terminiert.

Der Fall

Was ist passiert? Am 15. Februar 2018 bricht in Frutigen in einem Holzhaus gegen 16.00 Uhr ein Brand aus. Das Gebäude brennt bis auf die Grundmauern nieder. In der Brandruine wird T.A. tot aufgefunden. Sie war die Freundin des Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, T.A. zwischen dem 8. und 15. Februar entweder mit einer unbekannten Feuerwaffe oder mit einem massiven Schlag auf den Kopf mit einem unbekannten Gegenstand umgebracht, längere Zeit noch im Haus verbracht zu haben (Störung der Totenruhe) und schliesslich das Haus am 15. Februar mit einer unbekannten Zündvorrichtung (vermutet wird Heizöl) in Brand gesetzt zu haben, um die Spuren der vorangegangenen Tötung zu vernichten. Es entstand ein Sachschaden von 549'900 Franken. Nach der Brandlegung sei R.K. mit dem Wohnmobil nach Frankreich geflüchtet. Dort ist er am 18. Februar aufgegriffen worden.

Alles klar? Oder vielleicht doch nicht?

Die Zweifel

Eigentlich ist nur wenig klar. Es gibt kein Geständnis, keine Tatwaffe, keine sichere Erkenntnis über die Brandursache. Nicht einmal die Todesursache und der Zeitpunkt des Todes von T.A. sind einwandfrei festgestellt worden. Im Gutachten des rechtsmedizinischen Institutes der Universität Bern gibt es auffallend viele Vermutungen und fast keine gesicherten Fakten. Unter anderem heisst es (Auszüge):

«Aufgrund der Hitze und brandbedingten Veränderungen am Körper konnte eine genauere Todeszeitschätzung nicht mehr erfolgen, da die sonst zur Todeszeitschätzung herangezogenen Parameter bei derartig veränderten Brandleichen nicht mehr verlässlich herangezogen werden können …. könnte der Tod sowohl am Tag des Hausbrandes als auch schon mehrere Tage bis maximal ca. drei Wochen vorher eingetreten sein …. Die Art der vermutenden Gewalteinwirkung gegen den Kopf bleibt unklar.»

Interessant ist die Schlussfolgerung:

«Nach Abschluss der rechtsmedizinischen und forensisch-toxikologischen Untersuchungen bleiben die Todesursache und die Todesart weiterhin unklar. Ebenso liess sich die Todeszeit nicht näher eingrenzen. Eine Fremdeinwirkung ist unter Zusammenschau der erhobenen Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht nicht auszuschliessen.»

Alles klar? Wohl eher nicht.

Das zweite Gutachten

Die Verteidigung des Angeklagten hat bei Prof. Dr. M. Klaus Püschel vom Institut für Rechtsmedizin in Hamburg eine «Second Opinion» in der Sache eingeholt. Das Urteil des international renommierten Deutschen Spezialisten ist eindeutig. Hier ein paar Auszüge:

«Für die von den Schweizer Kollegen spekulativ angeführte mögliche Todesursache (Gewalteinwirkung am Kopfbereich, überdeckt bzw. verdeckt durch die Brandeinwirkung) gibt es keinerlei Sachbeweis …. auch die am Kopfbereich festgestellten Verkohlungen und Defektbildungen sind alleine durch die Brandeinwirkung erklärlich …. konkrete histologische Hinweise für ein Gelebthaben bei Brandausbruch wurden nicht festgestellt …. der Todeseintritt ist erklärlich mit verschiedenen illegalen Drogen, Medikamenten und Alkohol …. Aus unserer Sicht sei nochmals betont, dass wir eine derartige Konstellation wie im vorliegenden Fall bereits sehr häufig bei sogenannten Rauschgiftodesfällen festgestellt haben. Der Tod von T.A. ist also alleine durch eine Intoxikation ohne weiteres erklärlich.»

Die Schlussfolgerung ist deutlich:

«Zusammenfassend ergibt die Interpretation aus rein rechtsmedizinischer Sicht, dass in diesem Fall am ehesten ein Tod in Folge Intoxikation vorgelegen hat, möglicherweise auch eine innere Todesursache. Über eine traumatische Todesursache (im Bereich von Hals/Kopf) kann man allenfalls spekulieren, ohne dass hierzu irgendein konkreter Beweis vorliegt.»

Die abgelehnten Beweisanträge

Keine Tatwaffe und starke Zweifel am Gutachten, auf das sich die Anklage stützt: Hier zeichnet sich also ein Indizienprozess ab. Der Gutachter aus Deutschland hat erklärt, dass es möglich wäre, an den angesagten Prozesstagen in Thun dabei zu sein. Das Gericht hat eine entsprechende Eingabe der Verteidigung erst einmal abgelehnt. Der stärkste Entlastungszeuge darf voraussichtlich nicht auftreten. Abgelehnt sind auch mehrere Entlastungszeugen, die das Opfer nach dem 8. Februar noch gesehen haben. Ungewöhnlich ist in diesem Fall die hohe Zahl von abgelehnten Beweisanträgen der Verteidigung: 24 durch das Gericht, mehr als 30 durch die Staatsanwaltschaft und praktisch alle vor dem Zwangsmassnahmengericht.

Ob das Gegengutachten beim Prozess überhaupt zum Zuge kommt, ist ungewiss. Staatsanwältin Barbara Wüthrich sagt: «Über die Zulassung von Beweismitteln nach der Anklageerhebung entscheidet das Gericht, nicht die Staatsanwaltschaft.»

Die Verteidigung moniert, dass nur in einer Richtung ermittelt worden sei. Offenbar habe man sich von allem Anfang an darauf festgelegt, dass R.K. der Täter sein muss. Gegen den Besitzer des abgebrannten Hauses ist, weil angeblich nicht zielführend, nie ermittelt worden. Obwohl er bei einer Befragung ein falsches Alibi für die Tatzeit angegeben habe.

Insgesamt ist in diesem Fall, wenn man will, das Muster zu erkennen, das an den wohl berühmtesten Fall der neueren Berner Justizgeschichte mahnt: an den «Fall Zwahlen» («Mord in Kehrsatz»). In einem aufsehenerregenden Revisionsprozess wurde der in erster Instanz des Mordes schuldig gesprochene Angeklagte freigesprochen. Obwohl der Täter bis heute nicht gefunden worden ist. Dabei spielten ein nicht «wasserdichtes» rechtsmedizinisches Gutachten und einseitige Ermittlungen eine Schlüsselrolle.

Die möglichen Hintergründe

Gibt es im Frutiger Fall ein Tatmotiv? Die Staatsanwaltschaft nennt bisher keines. Was könnten die Hintergründe des Dramas sein? Hier begeben wir uns in den Bereich der Spekulationen.

Die Verteidigung sieht es so: R.K. und T.A. standen in einer On-Off-Beziehung. Der jahrelange Drogenkonsum von T.A. habe die Beziehung belastet. Beide wollten in Südfrankreich ein paar Tage frei machen und Bekannte in Barcelona besuchen. R.K. habe das Wohnmobil reisefertig gemacht und als er T.A. abholen wollte, habe er das Haus in Brand gesehen, Panik habe ihn erfasst und deshalb sei er nach Frankreich gefahren. Möglicherweise habe T.A. einen Joint geraucht und sei im Bett eingeschlafen und so sei der Brand entstanden.

Der forensisch-toxikologische Abschlussbericht des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Bern vom 24. April 2018 bestätigt den Drogenkonsum des Opfers: «Es liegt ein Mischkonsum von Alkohol, Drogen und Medikamenten vor. Die Wirkungen und Nebenwirkungen können sich gegenseitig verstärken … zum Zeitpunkt des Todeseintrittes war T.A. alkoholisiert und stand unter dem Einfluss von Cocain und Tramadol.» Die Blutalkoholkonzentration wies einen Mittelwert von 1,72 Promille auf.

Zu den Argumenten der Verteidigung schweigt sich die Staatsanwaltschaft aus. Barbara Wüthrich sagt: «Ich äussere mich nicht vor dem Beginn der Verhandlung. Dazu werde ich in meinem Plädoyer Ausführungen machen.»

Ein ruiniertes Unternehmen

Um es stark vereinfacht zu sagen: ist es so, wie die Staatsanwaltschaft ausführt, ist es Tötung. Ist es so, wie es die Verteidigung sieht, ein tragischer Unfall. Und wenn es auf einer dünnen Faktenlage zu einer Verurteilung kommt, eher ein Justizskandal. Denn noch immer gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Und Zweifel gibt es. Aufgrund der vorliegenden Akten ist nicht einmal eine natürliche Todesursache des Opfers gänzlich auszuschliessen. Wie das Institut für Rechtsmedizin der Uni Bern feststellt, sind auch Unfall oder Suizid möglich.

Fest steht bisher erst: Das Präzisions-Technik-Unternehmen von R.K. ist während seiner Untersuchungshaft ruiniert worden, mehr als zehn Arbeitsplätze sind verloren gegangen und die Verteidigung schätzt den Schaden auf 6 bis 7 Millionen. Die bisher aufgelaufenen Untersuchungskosten betragen 129'676 Franken und 95 Rappen.

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14 Kommentare
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maylander
29.09.2020 20:20registriert September 2018
Ich hoffe der Chronist bleibt dran. Er hat ein gutes Gespür wenn im Bernbiet etwas faul ist.
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sowhat
29.09.2020 23:01registriert Dezember 2014
Was ist das für eine eigenartige Rechtsaffassung, die nicht alle Zeugen und Gutachten in Betracht ziehen will? Was haben denn die Untersuchungsbehörden davon, die wegzulassen? Zeitersparnis? Rechthaberei? Passt doch alles nicht in die Wahrheitsfindung. Ich verstehs nicht.
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Bartli, grad am moscht holä..
30.09.2020 01:02registriert Mai 2019
So rein meine meinung; erschreckend wie es auch schon hier sache ist, dass beweise erfunden und konstruiert werden (schussverletzung, oder schlag), welche keinerlei basis haben. Dachte bis jetzt die usa ist ganz gross darin, dass man seine unschuld beweisen muss inkl tatsächlichem täter, damit man nicht dran oder frei kommt. Nur weil sich ein gericht/staatsanwalt auf etwas eingeschossen hat und trotz gegenteiligen (zb dna-) beweisen auf der schuld beharrt. Ev war er der täter. ABER in dubio pro reo! Beweislast nicht unschuldsbeweis.
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