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Freispruch – der Babytod in Breitenbach SO bleibt ungeklärt

Freispruch – der Babytod in Breitenbach SO bleibt ungeklärt

06.05.2021, 14:4006.05.2021, 16:23
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Die Kantonspolizei Solothurn will wegen des Pers
Bild: sda

Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein SO hat am Donnerstag einen knapp 35-jährigen Schweizer von den Vorwürfen der vorsätzlichen Tötung und des Versuchs dazu freigesprochen. Die Indizien vermochten das Gericht nicht von der Täterschaft des Beschuldigten zu überzeugen.

Der Freispruch erfolgte mangels rechtsgenügender Beweise nach dem Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten». Der Beschuldigte erhält eine Genugtuung von 65'000 Franken. Für seine Einkommensausfälle aufgrund der Untersuchung hafte zu 100 Prozent der Staat, sagte die Amtsgerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung. Die Zivilklagen verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Damit bleibt trotz jahrelangen intensiven Ermittlungen der Tod eines acht Wochen alten Buben im Juli 2010 in Breitenbach SO ungeklärt. Offen bleibt auch, wer im April 2012 in Röschenz BL dem inzwischen geborenen, ebenfalls rund acht Wochen alten Töchterchen des Beschuldigten und dessen damaliger Frau ein Schütteltrauma zugefügt hatte.

In beiden Fällen genügten die Indizien nicht für Schuldsprüche in den Anklagepunkten der vorsätzlichen Tötung und der versuchten vorsätzlichen Tötung, sagte die Richterin. Die «Gesamtheit der Indizien» habe das Gericht nicht von der Täterschaft des Beschuldigten überzeugt.

Weiterzug angekündigt

Das Gericht folgte deshalb den Anträgen der Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt, stellte noch im Gerichtssaal einen Weiterzug in Aussicht. Er hatte Schuldsprüche und eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren gefordert.

Er sei «selbstverständlich enttäuscht». Man habe gute Argumente vorgetragen. Offenbar seien aber die Indizien der Anklage zu wenig stark gewesen, um den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» zu überwinden.

Für das Urteil hatte sich das Amtsgericht nur auf Indizien stützen können. In einem Indizienprozess darf eine Verurteilung aber nur erfolgen, wenn dem Gericht keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft eines oder einer Beschuldigten bleiben.

Der Beschuldigte wies jede Schuld von sich. Niemand beschuldigte ihn, und er beschuldigte niemanden. Nach anfänglichen Aussagen schwieg er im Laufe der Untersuchung und auch im Gerichtsaal sagte er an der dreitägigen Verhandlung von Ende April kein Wort.

Gericht findet Mutter unglaubwürdig

Im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung liess die Gerichtspräsidentin durchscheinen, dass das Gericht eine Täterschaft der Mutter nicht ausschliesse. Dies, obwohl das Verfahren gegen die inzwischen vom Beschuldigten geschiedene Frau eingestellt worden war.

Das Gericht habe «allgemeine Zweifel» an ihrer Glaubwürdigkeit, sagte die Richterin. Es sei zudem aktenkundig, dass sie psychisch auffällig sei. Wie der Staatsanwalt auf Anfrage sagte, kann aber nach der Einstellung nicht erneut ein Verfahren gegen die Frau eingeleitet werden.

«Schuld bis zum Lebensende»

Die Freisprüche änderten nichts daran, dass den Kindern Schreckliches zugefügt worden sei, sagte die Gerichtspräsidentin. Die Taten seien «unfassbar», und sie blieben nun «im strafrechtlichen Sinne ungesühnt». Die Person, welche sie begangen habe, trage aber bis zum Lebensende diese Schuld.

Den umstrittenen Einsatz verdeckter Ermittler, um an Informationen zur Aufklärung der Taten zu kommen, erachtete das Gericht als gerechtfertigt. Nur in einzelnen Situationen sei die Verhältnismässigkeit «fragwürdig» gewesen. Die Berichte seien insgesamt nicht übertrieben, es gebe keine Hinweise, dass sie nicht wahrheitsgemäss verfasst worden wären.

Dass die Ermittler zu dem Paar, das sie aushorchen sollten, ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hätten, wie die Verteidigung kritisierte, sei «Mittel zum Zweck» gewesen und Voraussetzung, um an Aussagen zu kommen, so das Gericht. (aeg/sda)

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