Vor fünf Jahren herrschte eine gruselige Stimmung. Seit dem Vierfachmord in Rupperswil waren drei Wochen vergangen. Die Aargauer Polizei hatte die grösste Fahndungsaktion ihrer Geschichte gestartet, aber noch keinen Verdächtigen gefunden.
Im Rückblick zeigt sich: Theoretisch hätte die Polizei den Fall mit einem Klick lösen können.
Am Tatort fanden die Ermittler nämlich Fingerabdrücke des Täters. In den polizeilichen Datenbanken führte der Abgleich zu keinem Treffer, weil er als bisher unbescholtener Schweizer Bürger nicht registriert war. Nur die Fingerabdrücke von Asylsuchenden und von Verbrechern werden erfasst.
Es gibt aber eine Datenbank, in der die Fingerabdrücke der meisten Schweizerinnen und Schweizer gespeichert sind: das Informationssystem Ausweisschriften. Es enthält von jeder Besitzerin und jedem Besitzer eines biometrischen Passes die Abdrücke der Zeigefinger.
Auch der Vierfachmörder hatte einen biometrischen Pass. Er hatte eine Passnummer, die mit dem Buchstaben X beginnt, wie aus der Liste der beschlagnahmten Gegenstände hervorgeht. Das X steht für den Pass 10, der 2010 eingeführt wurde.
Theoretisch hätte die Polizei also nur seine Fingerabdrücke in die Passdatenbank eingeben müssen, und sie hätte ihn identifiziert gehabt. Praktisch gibt es aber zwei Hindernisse.
Das erste Hindernis ist das Gesetz. Die Einführung des biometrischen Passes war politisch umstritten. Linke befürchteten einen Ausbau des Überwachungsstaats, wenn alle Fingerabdrücke und Passbilder in einer Datenbank gespeichert werden. Rechte ärgerten sich darüber, dass die Schweiz ihren Reisepass auf Druck der EU und der USA anpassen musste.
Der Bundesrat rettete die Vorlage mit einem Versprechen. Polizeiliche Fahndungen seien mit den Passdaten verboten, beteuerte er. So sicherte er sich eine Mehrheit von 50,1 Prozent in der Volksabstimmung.
Doch das Versprechen gilt nicht so absolut, wie es damals klang. In der Praxis werden Ausnahmen bewilligt. Die Datenbank wird vom Bundesamt für Polizei verwaltet. Dieses führt Abfragen für Fahndungen durch, wenn eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht dies mit einer Verfügung beantragt. Diese Zugriffe nehmen tendenziell zu. Im Jahr 2014 waren es erst fünf Abfragen. Im Jahr 2019 haben Ermittler die Daten schon in 24 Fällen genutzt.
Wie ist es möglich, dass die Polizei die Datenbank trotz des Versprechens des Bundesrats für Fahndungen nutzt? Es gibt einen juristischen Graubereich. Der Bundesrat hat nur in der Botschaft geschrieben, dass es verboten sei, die Daten für Fahndungen zu nutzen. In der Verordnung hat er aber einzig festgehalten, was erlaubt ist: die Nutzung der Daten für Opferidentifikationen oder bei Ausweisverlusten.
Das Bundesamt für Polizei legt die Rechtslage nun so aus, dass Ermittler keinen freien Zugang auf die Datenbank haben dürfen. Wenn in einem Strafverfahren aber alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und eine Verfügung vorliegt, lässt der Bund eine Abfrage eben doch zu. In den meisten Fällen haben Ermittler ein Bild einer Überwachungskamera und den Namen einer verdächtigen Person, die sie mit dem Passfoto vergleichen wollen.
Die juristische Hürde lässt sich also offenbar überwinden.
Das zweite Hindernis ist die Technologie. Die Datenbank ist so aufgebaut, dass eine automatisierte Suche nach Bildern oder Fingerabdrücken nicht möglich ist. Man kann also nicht einen Fingerabdruck hochladen und dann den zugehörigen Namen abrufen. Die Datenbank ist wegen des Versprechens des Bundesrats so programmiert.
Hinzu kommt, dass die Daten nur in geringer Auflösung vorliegen, damit sie auf dem kleinen Chip im biometrischen Pass Platz haben. Pro Person sind nur jeweils zwei flache Fingerabdrücke gespeichert und nicht zehn abgerollte wie in richtigen Fahndungsdatenbanken.
Die technische Hürde lässt sich derzeit also nicht überwinden. Die Chiptechnologie macht allerdings grosse Fortschritte. Zudem verlangen die USA für Einreisen längst die Registrierung von zehn Fingerabdrücken – wie auch die EU für Schengen-Visa. Mit der nächsten Generation von Schweizer Reisepässen werden wohl mehr Daten gespeichert sein.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes kritisierte die Vorlage zum biometrischen Pass. Zum Argument, dass der Zugriff auf die Datenbank für polizeiliche Ermittlungen nicht erlaubt sei, sagte er 2009: «Das gilt heute – aber allein durch die Existenz der Daten werden Begehrlichkeiten geweckt. Und ein Gesetz ist schnell geändert.»
Die Statistik zeigt nun, dass eine Gesetzesänderung derzeit gar nicht nötig ist. Der Ausbau der Fahndungsmöglichkeiten erfolgt schleichend. Die nächsten Begehrlichkeiten sind aber programmiert: Sind weitere Ausnahmen gerechtfertigt, wenn sich damit Verbrechen wie Rupperswil mit einem Klick aufklären liessen?
Die Mainstreammedien allgemein, sind auch absolut nicht konsequent was solche Themen angeht. Je nach Klientel ist es gut, je nach Klientel nicht...
Zur Sache. Das Bundesamt für Polizei verwaltet die Datenbank und entscheidet wie das Gesetz ausgelegt wird, wenn die Polizei Zugriff will? Habe ich das richtig verstanden?
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen...