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Kranker Franzose stirbt in der Schweiz durch Suizidhilfe

Kranker Franzose stirbt in der Schweiz durch Suizidhilfe

15.06.2021, 17:2515.06.2021, 17:34
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Auch bei schwer demenzkranken Patienten ist die aktive Sterbehilfe laut einem höchstrichterlichen Urteil in Holland zulässig. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE

Der unheilbar kranke Franzose Alain Cocq ist am Dienstag in Bern durch Sterbehilfe gestorben. Der 58-Jährige war 2020 zweimal in einen Pflege- und Hungerstreik eingetreten, um das Recht auf Sterbehilfe einzufordern.

«Ich möchte Sie hiermit über meinen Tod in Würde im Rahmen eines assistierten Suizids in der Schweiz informieren», schrieb Cocq in einem offenen Brief an den französischen Präsidenten Emmanuel Macron, die Regierung und das Parlament, der von seinem Umfeld verbreitet wurde.

«Er nahm eine Tablette; es ging sehr schnell. Es ist vollbracht und es ist eine sehr gute Sache, dass er so gegangen ist, wie er es sich gewünscht hat», sagte François Lambert, ein enger Freund, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. «Es ist besser, als in diesem Zustand am Leben zu bleiben», fügte Lambert hinzu und bezog sich dabei auf Cocqs langjähriges Leiden.

«Alain Cocq ist heute Morgen um 11.20 Uhr verstorben. In Bern, nach seinen Wünschen, in Würde. Ruhe in Frieden Alain», schrieb Sophie Medjeberg, eine weitere Vertraute des Mannes aus Dijon, auf Facebook.

Seit Jahrzehnten erkrankt

Bei Alain Cocq wurde im Alter von 23 Jahren eine unheilbare und schmerzhafte Krankheit diagnostiziert, die dazu führte, dass er 35 Jahre lang «auf der Palliativstation» lebte, wie er selbst sagte.

Trotz all seines Leidens konnte Cocq nicht von einem Gesetz profitieren, das 2016 in Frankreich verabschiedet wurde. Dieses erlaubt zwar eine "tiefe und kontinuierliche Sedierung bis zum Tod, aber nur für Menschen, deren Lebensprognose nur noch kurz ist.

Weigerung des Präsidenten

Cocq hatte im August 2020 Präsident Macron gebeten, die Ärztinnen und Ärzte zu autorisieren, Pentobarbital zu verschreiben, ein starkes Schmerzmittel, das ihm erlaubt hätte, «in Frieden zu gehen». Konfrontiert mit der Weigerung des Präsidenten, hatte er zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, indem er in einen Pflege- und Hungerstreik trat.

Aber er gab angesichts der unerträglichen Schmerzen auf. Er kündigte daraufhin an, in die Schweiz zu gehen, wo die Beihilfe zum Selbstmord nicht strafbar ist. (sda)

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Baba ♀️
15.06.2021 17:40registriert Januar 2014
Ich bin selbst seit Jahren Mitglied bei EXIT und so unglaublich dankbar, in einem Land leben zu dürfen, das die Beihilfe zum Suizid entkrimininalisiert hat. Es ist nicht die Angelegenheit des Staates, seine Bewohner zu zwingen, Lebenswege zu Ende gehen zu müssen, die unerträglich geworden sind.

Ich wünsche dem Umfeld des Verstorbenen Mannes Trost darin, dass sein Leiden ein Ende und er hoffentlich Frieden gefunden hat.
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raues Endoplasmatisches Retikulum
15.06.2021 18:14registriert Juli 2017
Es ist immer wieder erstaunlich, wie sich Staaten anmassen, darüber entscheiden zu dürfen, ob und unter welchen Bedingungen Menschen IHR Leben beenden dürfen.
Und das ganze natürlich immer unter dem Deckmantel des Schutzes, oder noch besser, der Moral.
Aber auch in der CH gibt es noch Verbesserungpotential, Stichwort Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche (wie in Holland) und aktive Sterbehilfe in Spitäler durch Ärzte. Hier blockieren leider die Spitäler und die Ärzteschafft, die die Existenz des Tods wohl noch immer (zu oft) nicht mit dem eigenen Berufsbild in übereinstimmung bringen kann.
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