Seit Anfang Oktober steigen die Corona-Fallzahlen massiv an. An einer ausserordentlich einberufenen Medienkonferenz Mitte Oktober reagierte der Bundesrat mit einer ersten Verschärfung der Corona-Massnahmen. Er verbot Versammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 15 Personen, weitete die allgemeine Maskenpflicht aus und empfahl den Arbeitnehmenden, erneut von zuhause aus zu arbeiten.
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Der Grossteil der nationalen Verschärfungen vor rund zwei Wochen wurde von den Kantonen begrüsst. Das zeigt die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen- und direktoren (GDK), die watson vorliegt. Breite kantonale Unterstützung erhielt der Bund für die Empfehlung des Homeoffice und des Verbots von spontanen Menschenansammlungen ab 15 Personen.
Für einige Kantone gingen die Massnahmen aber zu wenig weit, wie Lukas Engelberger, Präsident der GDK, schreibt. Gerade auch im privaten Kreis – bei Geburtstagsfesten, Hochzeiten oder Familienfeiern – müsse man sich an die Regeln halten, so Engelberger. Als hätte man Vorfälle wie die Superspreader-Hochzeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden befürchtet, heisst es in der Stellungnahme weiter: «Die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung hat nachgelassen.»
Eine Reihe von Kantonen forderte deshalb bereits vor zwei Wochen, dass private Veranstaltungen auf 30 bzw. 50 Personen eingeschränkt werden. (Der bundesrätliche Vorschlag sah jedoch nur vor, dass an privaten Veranstaltungen bis 100 Personen eine Maskenpflicht gilt, wenn die Gäste nicht sitzen.) Einige Kantone forderten den Bundesrat zudem auf, den Grossveranstaltungen den Stecker zu ziehen.
Nebst schärferen Massnahmen im privaten Bereich, forderte die GDK den Bundesrat zudem auf, eine gesetzliche Grundlage für Ordnungsbussen zu schaffen. Die aktuelle Verfahrensführung sei «personell aufwendig», mit «grossem bürokratischen Aufwand verbunden» und es dauere lange, bis die «fehlbaren Personen bestraft würden», so die Begründung von GDK-Präsident Engelberger.
Mit einer solchen gesetzlichen Grundlage könnten die Kantone beispielsweise Personen, die in öffentlichen Räumen keine Maske tragen, direkt büssen. Wie hoch diese Busse ausfallen soll, führte Engelberger nicht weiter aus.
Der Bundesrat wird voraussichtlich schon morgen auf die Kritikpunkte der Kantone eingehen. Es ist mit einer Einschränkung der Personenzahl bei Privatveranstaltungen zu rechnen.
Einige Kantone haben in der Zwischenzeit bereits eigenhändig vorgegriffen. So wurden in den Kantonen Bern und Wallis Bar- und Clubbetriebe, Fitnesszentren und alle weiteren Freizeitanlagen geschlossen. Für Gastrobetriebe gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Ob diese Massnahmen auf nationale Ebene ausgeweitet werden, wird sich morgen Mittwoch zeigen. Dann kommuniziert der Bundesrat das weitere Vorgehen im Kampf gegen die steigenden Infektionszahlen.
Letztlich erlebt im Altersheim.
Wenn man schon ein Rebell sein will, dann zumindest richtig.
Nun lese ich hier, dass die Anordnungen des Bundes einigen Kantonen zu wenig weit gingen. Wieso haben dann nicht einfach mehr Kantone ebenfalls "eigenhändig vorgegriffen"?