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Was passiert, wenn du den neuen WhatsApp-AGB jetzt nicht zustimmst

Was passiert, wenn du den neuen WhatsApp-AGB nicht bis zum 15. Mai zustimmst

Bis Anfang Februar hätten WhatsApp-Nutzer den neuen Richtlinien zustimmen sollen – eigentlich. Dann verschob WhatsApp den Termin auf den 15. Mai. Nun erklärt der Messenger, was nach dem Datum genau passiert.
25.02.2021, 15:2326.02.2021, 08:10
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Ein Artikel von
t-online

Wer WhatsApp nach dem 15. Mai 2021 noch im vollen Umfang nutzen will, muss den neuen Nutzungsrichtlinien bis dahin zustimmen – ansonsten kann er den Messenger nur noch eingeschränkt verwenden. Der Account wird jedoch nicht sofort gelöscht. Das schreibt WhatsApp auf seiner Website.

Wer seine Zustimmung verweigert, wird noch «für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können», schreibt WhatsApp. Mit «für kurze Zeit» sind «ein paar Wochen» gemeint, präzisierte WhatsApp gegenüber Techcrunch.

Zustimmung auch nach 15. Mai

WhatsApp-Nutzer haben auch nach dem 15. Mai 2021 Zeit, den Richtlinien zuzustimmen. «Du kannst immer noch nach dem 15. Mai zustimmen», schreibt das Unternehmen. Wie lange genau, schreibt WhatsApp nicht. Der Messenger verweist aber auf seine Richtlinien zu inaktiven Nutzern. In diesen steht, dass Accounts normalerweise aus Datenschutzgründen nach 120 Tagen Inaktivität gelöscht werden. Inaktivität bedeutet laut WhatsApp, «dass ein Benutzer keine Verbindung über WhatsApp hergestellt hat.»

Zudem haben Nutzer die Möglichkeit, ihren Chatverlauf zu exportieren. Die Anleitung hierzu für Android gibt es hier, für iOS unter diesem Link.

So löschst du das WhatsApp-Konto richtig

Vorsicht: Wer WhatsApp auf seinem Smartphone deinstalliert, hat damit nur die App gelöscht. Das mit der Telefonnummer verbundene Nutzerkonto inklusive Chatverlauf bleibt aber bestehen. Das Profil bleibt für andere weiter sichtbar – je nach Einstellung mitsamt Profilbild und Statusmeldung.

Wird der WhatsApp-Account in der App zuvor nicht manuell gelöscht, bleiben alle von WhatsApp bzw. Facebook gespeicherten Nutzer-Informationen erhalten. Auch das Online-Backup des Chat-Verlaufs in Apples iCloud oder im Google Drive bei Android bleibt gespeichert, sofern das Chat-Backup aktiviert war.

Wie man WhatsApp richtig löscht, haben wir in diesem Artikel Schritt für Schritt beschrieben.

Nach dem Löschen des WhatsApp-Nutzerkontos verliert man natürlich den Zugang zu seinem Account und der Chatverlauf lässt sich später nicht wiederherstellen. Auch das Online-Backup in der iCloud oder im Google-Drive wird gelöscht.

Trubel um WhatsApp-Änderungen

Anfang Januar verkündete WhatsApp, dass es seine Richtlinien ändern werde. Unter anderem macht das Unternehmen klar, welche Meta-Daten (also keine Chat-Inhalte) es mit Facebook teile. Zudem betonte eine Sprecherin, dass die Änderungen nicht für Nutzer in der EU und in der Schweiz gelten werden – aufgrund der hiesigen Datenschutzverordnung.

Viele Nutzer verunsicherten aber WhatsApps Ankündigungen. Zudem wurden im Internet diverse Falschinformationen verbreitet. Unter anderem wurde behauptet, dass Facebook in Zukunft Zugriff auf die Chats haben werde. Das stimmt nicht. Nicht mal WhatsApp selbst hat Zugriff auf die persönlichen Nachrichten.

WhatsApp äusserte sich als Folge zu den falschen Gerüchten. Auch plant der Messenger nun in der App einen Banner zu schalten, der Nutzer zu einer Infoseite mit den Änderungen weiterleiten soll.

WhatsApp reagierte mit dieser Grafik auf die kursierenden Gerüchte:

WhatsApps Stellungnahme zu den falschen Gerüchten.
WhatsApps Stellungnahme zu den falschen Gerüchten.bild: whatsapp

Das Wichtigste in Kürze:

  • WhatsApp kann laut Eigenaussage persönlichen Nachrichten nicht mitlesen und auch bei Anrufen nicht mithören
  • WhatsApp teilt Kontakte (Adressbuch) auch künftig nicht mit Facebook
  • WhatsApp speichert nicht, wer wem Nachrichten sendet oder wer wen anruft
  • WhatsApp und Facebook können den vom User geteilten Standort nicht sehen

Facebook erhält aber auch bei uns Metadaten wie:

  • die bei WhatsApp registrierte Telefonnummer (aber nicht das Adressbuch bzw. die Kontakte),
  • Geräteinformationen wie zum Beispiel die Betriebssystemversion
  • sowie Nutzungsinformationen (z.B. wann du WhatsApp zum letzten Mal genutzt hast).
  • Zudem erfolgt zwischen WhatsApp und Facebook ein Datenaustausch, um Spam und Missbrauch der Dienste vorzubeugen

Facebook erhält also gewisse WhatsApp-Nutzerdaten, darf diese bei uns aber nicht für seine personalisierten Anzeigen nutzen. Die Nachrichten selbst sind weiter verschlüsselt und weder WhatsApp noch Facebook haben laut Eigenaussage Zugriff darauf.

Was sich mit den neuen AGB ändert im Video erklärt

Video: watson/jah

Von WhatsApps Ankündigungen und der Verunsicherung profitierten vor allem Konkurrenten wie Threema, Telegram und Signal. Letzterer wurde unter anderem auf Twitter auch von Tesla-Chef Elon Musk empfohlen. Danach gingen die Signal-Server für die Anmeldung neuer Kunden unter dem Ansturm immer wieder in die Knie. Auch Whistleblower Edward Snowden rät schon seit Längerem zu Signal. Wer Signal zum ersten Mal nutzt, findet hier einige Einsteigertipps.

(oli/avr/t-online)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hugeyun
25.02.2021 15:49registriert Januar 2016
Wenn doch nur auch bei anderen Apps und Diensten so genau in die AGB geschaut würden wie bei WhatsApp
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sheshe
25.02.2021 17:09registriert November 2015
"WhatsApp und Facebook können den vom User geteilten Standort nicht sehen" Müssen sie ja auch nicht, denn sie sehen den nicht-geteilten Standort wohl ziemlich sicher sowieso über irgendwelche Antennen-Infos.
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Pointer
25.02.2021 17:11registriert August 2015
Nichts, wenn du die App vorher deinstallierst!
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