Derzeit sind praktisch alle Skigebiete in der Schweiz offen, viele haben jedoch Personenbeschränkung. Je nach Kanton oder Region können verschiedene Massnahmen gelten. Damit du dir einen Überblick verschafften kannst, schauen wir uns die Skigebiete im einzelnen genauer an.
Aufgrund der Personenbeschränkung und um lange Schlangen zu vermeiden, empfiehlt es sich Bergbahntickets online zu kaufen. Informiere dich auch schon vor der Anreise über die Möglichkeiten des Ski- und Snowboardverleihs. Die Handhabung der Vermietung kann unterschiedlich geregelt sein. Die letzten Wochenenden haben zudem gezeigt, dass Wintersportausrüstung schnell ausgebucht ist.
Der Kanton Graubünden hat bereits vor Weihnachten entschieden, dass die Skigebiete offen bleiben. Je nach Gebiet gelten unterschiedliche Massnahmen. Hier ein Überblick:
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich. Im ganzen Dorf gilt auch im Freien eine Maskenpflicht.
Skigebiete: Die Skigebiete sind offen. Skischulen sind jedoch bis auf Weiteres geschlossen.
Bergrestaurants: Viele Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Die Skivermietung ist erlaubt – auch an Sonntagen.
Übrigens: Das Gesundheitsamt des Kantons Graubünden stellte Anfang Woche zwei Hotelbetriebe in St.Moritz unter Quarantäne, weil vor allem Hotelangestellte positiv auf die südafrikanische Variante des mutierten Coronavirus getestet wurden. Die übrigen Hotels bleiben aber weiterhin geöffnet.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich. In Arosa und in der Lenzerheide gilt auch im Freien eine Maskenpflicht.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Viele Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich. Im Davos gilt auch im Freien eine Maskenpflicht.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Viele Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Viele Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Seit dem 2. Dezember sind auch die Skipisten im Kanton Schwyz für Ski- und Snowboardfahrer zugänglich.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Viele Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – aber NICHT an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Viele Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – aber NICHT an Sonntagen.
Im Kanton St.Gallen sind die Skigebiete seit Silvester wieder geöffnet.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Viele Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Die Pizolhütte und das Panoramarestaurant Edelweiss bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
In Bern läuft der Skibetrieb vorerst trotz Ausbreitung der neuen Virusvariante in Wengen weiter.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete Männlichen und Kleine Scheidegg sind offen. Auch die Talabfahrt nach Wengen ist offen. Die Skischulen sind geöffnet.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich. Im ganzen Dorf gilt auch im Freien eine Maskenpflicht.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Auch im Wallis sind die Skigebiete offen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Skifahren und Snowboarden ist derzeit auch im Kanton Freiburg erlaubt.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Im Kanton Luzern öffneten die Skigebiete am 8. Januar 2021 den Betrieb. Bis zum 7. Februar sind die Luzerner Skigebiete jeweils zwischen Donnerstagmorgen und Sonntagabend geöffnet. Um die Unfallgefahr zu senken, bleiben einige schwarze Pisten zu.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind zwischen Donnerstagmorgen und Sonntagabend offen. Schwarze Pisten bleiben zu.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Der Wintersportbetrieb in Uri, Ob-Nidwalden, Glarus und Appenzell läuft seit dem 30. Dezember.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an. Es sind keine Sitzplätze vorhanden.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
Hotels: Hotels sind offen und dürfen ihre Hotelgäste in ihren Restaurants verpflegen. Wellnessanlagen sind ebenfalls zugänglich.
Skigebiete: Die Skigebiete sowie Skischulen sind offen.
Bergrestaurants: Einige Bergrestaurants bieten Take-Away-Möglichkeiten an.
Vermietung von Sportartikeln: Ist möglich – auch an Sonntagen.
(cst)
Könnte man diese Aussage präzisieren? Denn z.B. im Kanton SZ darf am Sonntag nur auf Reservierung vermietet werden also keine normale öffnung des Geschäftes.