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Coronavirus Schweiz: Das hat der Bundesrat heute entschieden

Coronavirus: Die Festtags- und Skigebiete-Verordnung

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Coronavirus: Die Festtags- und Skigebiete-Verordnung
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Singverbot, aber keine Einschränkungen in Skigebieten – die Entscheide des Bundesrats

04.12.2020, 15:4504.12.2020, 15:56
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Keine Kapazitätsbeschränkungen in Skigebieten

Das Skifahren soll laut Bundesrat weiterhin möglich sein, auch die Kapazitäten werden nicht eingeschränkt. Im Vorfeld hatten die vom Bundesrat geplanten Kapazitätsbeschränkungen zu Diskussionen geführt. So verabschiedete der Nationalrat am Donnerstag eine Erklärung zu den Skigebieten. Darin wurde der Bundesrat aufgefordert, möglichst auf Kapazitätseinschränkungen zu verzichten.

In allen geschlossenen Transportmitteln, also beispielsweise in Zügen, Kabinen und Gondeln, dürfen aber ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.

Die Skigebiete brauchen ab dem 22. Dezember zudem eine Bewilligung des Kantons. Der Kanton darf die Bewilligung nur erteilen, wenn es die Kapazität der Spitäler erlaubt, die Corona-Tests normal durchgeführt werden können und das Contact Tracing des Kantons funktioniert.

Die Skigebiete müssen den Kantonen «strenge Schutzkonzepte» vorlegen, die sich nach den Vorgaben des Bundes zu richten haben. Ziel sei es, eine Verbreitung des Virus in den Tourismusgebieten zu verhindern.

Für die Skifahrerinnen und Skifahrer gilt auf allen Bahnen - auch Skiliften und Sesselliften - eine Maskenpflicht. Ebenso gilt die Maskenpflicht beim Anstehen. In den Restaurants in Skigebieten dürfen sich nur Personen aufhalten, die an einem Sitzplatz konsumieren. Auf den Terrassen gelten die bestehenden Regeln: Konsumation nur sitzend und maximal vier Personen pro Tisch. Von der Regel ausgenommen sind Eltern mit Kindern.

Bundesrat stellt Kantonen ein Ultimatum

In einigen Kantonen stagniert die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus auf hohem Niveau oder sie steigen gar wieder an. Die Situation in den Spitälern ist noch immer sehr angespannt. In gewissen Spitälern müssen nicht dringliche Operationen verschoben werden und das Gesundheitspersonal ist stark belastet.

Der Bundesrat fordert deshalb die Kantone auf, sofort zu handeln und strengere Massnahmen zu beschliessen, wenn die Lage sich verschlechtert oder auf hohem Niveau stagniert. Kriterien sind unter anderem die Anzahl Ansteckungen, die Reproduktionszahl, die Hospitalisationen sowie die Inzidenz.

Der Bundesrat wird an einer ausserordentlichen Sitzung am Dienstag, 8. Dezember, eine Zwischenbeurteilung vornehmen und am 11. Dezember strengere Massnahmen beschliessen, sollten die Kantone nicht die nötigen Massnahmen getroffen haben.

Weniger Personen in den Läden

Die Zahl der Personen wird reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde. Dies soll die Bevölkerung dazu anregen, ihre Einkaufszeiten bewusster zu planen, schreibt der Bundesrat.

Kontaktangabe in Beizen wird zwingend

In Restaurants müssen in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obligatorisch erhoben werden, so wie dies verschiedene Kantone bereits eingeführt haben. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde ausnahmsweise von 23 Uhr auf 01 Uhr verlängert, um das Risiko von ungeordneten Treffen im privaten Umfeld zu reduzieren.

Singverbot

Singen ist ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schulen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Unter das Verbot fallen nicht nur Chöre, sondern auch das gemeinsame Singen in Gottesdiensten und bei gewissen Silvesterbräuchen, die mit Gesängen verbunden sind.

Empfehlung, Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken

Der Bundesrat hat es unterlassen, die Zwei-Haushalte-Regelung einzuführen. Trotzdem empfiehlt er dringend, Treffen im Privaten und in Restaurants auf zwei Haushalte zu beschränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zuhalten. Die Grenze von 10 Personen wird beibehalten.

Homeoffice

Um die Anzahl Kontakte und Personenströme weiter zu reduzieren, soll die Homeoffice-Empfehlung konsequent umgesetzt werden. Der Bundesrat ruft hierzu nochmals die Arbeitgeber auf, wenn möglich Homeoffice zu ermöglichen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es möglichst einfach gemacht werden, ihre Kontakte vor den Festtagen auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Kontaktreduktion ist gerade dann besonders sinnvoll, wenn Treffen mit Personen aus der Risikogruppe geplant sind.

(dfr, sda)

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133 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kada
04.12.2020 15:57registriert Mai 2015
Der Bundesrat beschliesst im Wesentlichen also nichts ausser ein Gesangsverbot.
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7Gänseblümchen
04.12.2020 15:51registriert August 2020
Also hat der BR wieder vor der Wirtschaftslobby geknickt....
Der Supergau wird dann wohl im Januar folgen, wenn alle fröhlich gemeinsam Weihnachten gefeiert haben und die Skiunfälle die Spitalbetten weiter aufgefüllt haben. Es ist doch einfach peinlich, dass bei den Todesfällen pro 100k weit vorne sind und uns diese Plätze mit Ländern mit deutlich schlechterem Gesundheitssystem teilen...
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AsIfIWouldKnow
04.12.2020 15:47registriert November 2019
Und wie setzt man 2/3 besetzte Züge um?
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