Schweiz
Wallis

In der Nachtschicht geschlafen: Gefängniswärter fristlos gekündigt

In der Nachtschicht geschlafen: Gefängniswärter wurde zu Recht fristlos gekündigt

28.07.2021, 12:0028.07.2021, 11:41
Mehr «Schweiz»

Das Bundesgericht hat die fristlose Kündigung eines Walliser Gefängnismitarbeiters bestätigt, der während der Nachtschicht regelmässig schlief. Der Kanton durfte davon ausgehen, dass der Angestellte seine Treuepflicht schwer verletzt hatte.

Der Leiter des Gefängnisses von Crêtelongue führte in Begleitung von drei Abteilungsleitern in der Nacht vom 10. auf den 11. Oktober 2018 eine nächtliche Inspektion durch. Diese unangekündigte Aktion fand aufgrund von Verdachtsmomenten gegen die beiden damals diensthabenden Beamten statt.

Bei der Beobachtung des Gefängnisses von aussen fiel den Verantwortlichen auf, dass die beiden Männer kaum miteinander kommunizierten. Zudem war nur einer in der Zentrale anwesend. Als dieser draussen eine Runde machte, blieb die Zentrale verwaist, obwohl der andere Angestellte sie besetzen und den Rundgang überwachen sollte. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Mit Liegestuhl und Bettzeug

Als die Verantwortlichen das Gefängnis betraten, fanden sie den Abwesenden in einem geschlossenen Raum auf einem Liegestuhl schlafend vor - gut ausgestattet mit zwei Decken und einem Kissen. Sie stellten weiter fest, dass der Nachtrapport im Voraus ausgefüllt und von beiden Beamten unterzeichnet worden war.

Der Schlafende gab später zu, sich seit 2010 im Dienst geruht zu haben. Bei der Inspektion des Raumes zeigte sich, dass die Rückwand eines Schranks durchbohrt war, um die Liege zu verstecken. Beide Angestellten wurden fristlos entlassen.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des schlafenden Angestellten abgewiesen. Es erinnert daran, dass eine fristlose Kündigung eine aussergewöhnliche Massnahme sei, deren Voraussetzungen streng anzuwenden seien. Justizvollzugsbeamte hätten jedoch einen Auftrag inne, bei dem Vertrauen und Integrität eine vorrangige Rolle spielten. Deshalb sei es zulässig, die Anforderungen an sie zu erhöhen.

Vertrauensverhältnis zerrüttet

Das Walliser Kantonsgericht war der Ansicht, dass das Schlafen auf einem Liegestuhl in einem von innen verschlossenen Raum und bei ausgeschaltetem Licht, während der andere Kollege einen Rundgang machte, der von der Zentrale aus hätte verfolgt werden müssen, einen schweren Verstoss gegen die Treue- und Sorgfaltspflichten darstelle.

Dies rechtfertige den Verlust des Vertrauensverhältnisses. Auch die Tatsache, dass die Rapporte im Voraus ausgefüllt und unterschrieben worden seien, wurde als untragbar angesehen.

Laut Bundesgericht spielt die vom Beschwerdeführer ausgeführte Unterscheidung zwischen den Funktionen des Nachtwächters und des Tagwächters sowie zwischen Insassen einer Justizvollzugsanstalt und einer Untersuchungshaftanstalt im vorliegenden Fall keine Rolle. Auch die Dauer der Nachtschicht - 13 Stunden mit «aktiven Pausen» - rechtfertige nicht das Verhalten, das der Mann im Laufe der Jahre an den Tag gelegt habe. (Urteil 8C_103/2021 vom 8.7.2021) (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
15 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Stromer5
28.07.2021 12:10registriert Juli 2015
Nicht nur, dass die Herren während acht Jahren grobfahrlässig handelten - nein, sie fechten den Entscheid der fristlosen Entlassun bis vor Bundesgericht noch an...
Wie dreist kann man noch sein?? Die gehören genau in die Zellen die sie eigentlich bewachen sollten!
919
Melden
Zum Kommentar
avatar
goschi
28.07.2021 13:59registriert Januar 2014
durch den Titel dachte ich erst "oha, entlassen wegen einmal einschlafen?"

Aber ...
Wow...
Das nenne ich mal richtig übel dreistes agieren und das dann auch noch anfechten?
Ziemlich eklig.
732
Melden
Zum Kommentar
avatar
Philboe
28.07.2021 15:04registriert Juli 2015
im Schlaf Geld verdienen bekommt hier eine ganz neue Bedeutung
561
Melden
Zum Kommentar
15
Nicht nur am Gotthard – wo es an Ostern im In- und Ausland sonst noch staut
Viele nutzen das verlängerte Osterwochenende für eine Reise ins Ausland. Ob Städtetrips oder an idyllische Orte – die Reiseziele sind vielseitig und die Vorfreude riesig. Aber Obacht! Damit du deine wertvolle Zeit nicht mit Warten verbringst, solltest du dich vorab über den Osterstau informieren.

Du fährst auf der Autobahn, hast (noch) gute Laune, hörst deine Lieblingsmusik und bist in Gedanken schon an deinem Reiseziel. Alles läuft prima, bis du plötzlich eine lange Schlange an Autos vor dir stehen hast. «Mist, Stau! Kann ja nicht so lange dauern», denkst du dir. Es vergehen 5 Minuten, 15 Minuten, 30 Minuten und je länger du stehst, desto ungeduldiger wirst du. Hättest du dich doch besser früher über die Verkehrslage informiert!

Zur Story