Eine ganze Reihe von BeschlĂŒssen hat der Bundesrat am Mittwoch zur BewĂ€ltigung der Corona-Epidemie in der Schweiz gefasst. Was besprochen wurde und welche Massnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz getroffen wurden, erfĂ€hrst du hier:
Neu ĂŒbernimmt der Bund die Kosten fĂŒr Tests an Personen, die keine Symptome aufweisen - wenn diese im Rahmen von Massentests durchgefĂŒhrt werden. Damit sollen besonders gefĂ€hrdete Menschen etwa in Altersheimen besser geschĂŒtzt werden.
Zudem könnten lokale InfektionsausbrĂŒche wie etwa in Schulen durch Massentests frĂŒhzeitig bekĂ€mpft werden, teilte der Bundesrat mit. Mehr als die HĂ€lfte aller Covid-19 Kranken dĂŒrften keine Symptome aufweisen. Deshalb mache es Sinn, die Teststrategie anzupassen.
Die neue Teststrategie war in der Vernehmlassung von den Kantonen begrĂŒsst worden. Einzelne Kantone fĂŒhrten bereits seit Mitte Dezember auf eigene Kosten Massentests durch.
Nachgebessert hat der Bundesrat bei den Ordnungsbussen. Bisher waren diese Bussen nicht explizit aufgefĂŒhrt. Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann ab dem 1. Februar mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.
GebĂŒsst werden kann etwa, wer an einer Haltestelle, im öffentlichen Verkehr oder in den Bahnhöfen keine Maske trĂ€gt. Aber auch die DurchfĂŒhrung und Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen kann gebĂŒsst werden. Mit den Bussen soll die Einhaltung der Massnahmen gefördert und die Strafverfolgungsbehörden entlastet werden, begrĂŒndet der Bundesrat seinen Entscheid.
Reagiert hat der Bundesrat zudem auf die Kritik an der zehntÀgigen QuarantÀne. GemÀss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntÀgige QuarantÀne.
Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Testkosten muss die Person selber tragen. FĂŒr die Aufhebung der QuarantĂ€ne sind die kantonalen Behörden zustĂ€ndig.
Nicht nur die Kontakt-QuarantĂ€ne kann mit einem negativen Test am 7. Tag verkĂŒrzt werden, dasselbe gilt auch fĂŒr Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Sie mĂŒssen kĂŒnftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht Ă€lter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich in QuarantĂ€ne.
Am 7. Tag kann diese mit einem negativen Testresultat beendet werden. Personen die mit dem Flugzeug aus LĂ€ndern einreisen, die nicht zu den Risikogebieten zĂ€hlen, mĂŒssen bei der Einreise einen negativen Test vorweisen. Die Kontrolle erfolgt beim Einsteigen in das Flugzeug.
Bei den Einreisenden wurden bisher nur Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten systematisch erfasst. Der Bundesrat weitet die Erfassung der Daten nun auf alle Personen aus, die in die Schweiz einreisen.
Die Daten werden neu mit einem elektronischen Einreiseformular erfasst. Ziel dieser Massnahme sei es, die Ansteckungen einfacher und schneller zurĂŒckzuverfolgen, heisst es.
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass Kulturschaffende rĂŒckwirkend auf den 1. November 2020 AusfallentschĂ€digungen erhalten sollen. Dieser Entscheid muss noch vom Parlament bewilligt werden.
Dadurch soll eine UnterstĂŒtzungslĂŒcke vermieden werden. Die Gesuche stellen die Kulturschaffenden bei den Kantonen, die die dafĂŒr notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen mĂŒssen.
Des Weiteren finanziert der Bund kĂŒnftig auch das Impfen in der Apotheke. So können die Kantone die Apotheken in ihre Impfstrategie einbinden. Und schliesslich hat der Bundesrat entschieden, wie es mit den beim Bund und den Kantonen gelagerten Atemschutzmasken weitergehen soll, die möglicherweise nicht sicher sind.
Diese Masken waren zu Beginn der Pandemie vom Bund eingekauft worden, als diese noch schwer erhĂ€ltlich waren. ErfĂŒllen diese Masken die Sicherheitsstandards nicht, dĂŒrfen sie nicht mehr verwendet werden.
Der Bundesrat will die Wirtschaftshilfen wegen der Coronavirus-Pandemie erneut aufstockten. Er beantragt im Parlament, die Gelder fĂŒr HĂ€rtefĂ€lle auf fĂŒnf Milliarden Franken zu verdoppeln. Weiter will er fĂŒr Arbeitslose die Taggeldbezugsdauer um drei Monate verlĂ€ngern.
Derzeit stehen fĂŒr grundsĂ€tzlich solide Unternehmen, die aufgrund der Corona-Massnahmen unverschuldet in Not gerieten, von Bund und Kantonen insgesamt 2,5 Milliarden Franken bereit. Der Bundesrat geht nach Hochrechnungen jedoch davon aus, dass das Geld nicht reicht, wenn alle betroffenen Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen oder falls die Gesundheitsmassnahmen Ende Februar nochmals verlĂ€ngert werden.
(meg/sda)