Schweiz
Coronavirus

Corona-Bussen: Das droht Maskenverweigerer mit dem neuen Covid-19-Gesetz

08.11.2020, Nordrhein-Westfalen, K
Dass es auch in Fussgängerzonen Maskenpflicht gibt, ist vielen nicht klar.Bild: keystone

Bussen für Maskenverweigerer – das ändert sich mit dem neuen Covid-19-Gesetz

Kaum in Kraft getreten, wird es schon wieder geändert: Das Covid-19-Gesetz soll es der Polizei bald ermöglichen, Ordnungsbussen aussprechen zu können. Zum Beispiel für Maskenverweigerer.
02.12.2020, 19:16
Mehr «Schweiz»

Dübendorf, Ende Mai: 93 FCZ-Anhänger warten darauf, sich prügeln zu können. Mitten auf dem Sportplatz Zelgli. Die Gegner: GC-Fans. Es geht um Ruhm und Ehre, um die Vorherrschaft der Zürcher Agglo. Doch es kam nie so weit.

Denn kurz nach 21 Uhr ging bei der Kantonspolizei ein Anruf ein. Diese fackelte nicht lange, verwies alle 93 Männer des Platzes und gab laut «Tagesanzeiger» jedem einzelnen von ihnen eine Busse von 100 Franken. Grund: «Missachtung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (mehr als 30 Personen).»

Seitdem die Covid-19-Verordnung am 23. Juni in Kraft trat, war es der Polizei nicht mehr möglich, Ordnungsbussen zu verteilen. Registrierte die Polizei einen Verstoss gegen die Covid-Massnahmen, leitete sie einen Rapport ans zuständige Statthalteramt weiter. Mittels Strafbefehl wurde dann entschieden, wie hoch die Strafe ausfallen wird. Bussen bis zu 10'000 Franken waren möglich. Nun sollen auch bald wieder Ordnungsbussen mit kleineren Beträgen möglich sein.

Was wird geändert?

Der Nationalrat hat am Dienstag bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes einige Änderungen gegenüber dem Bundesrat vorgenommen. Eine davon betraf Bussen für Verweigerer von Covid-Massnahmen.

Polizisten sollen wieder Ordnungsbussen an Covid-Sünder an Ort und Stelle verteilen dürfen. Diese können maximal 300 Franken teuer werden. Mit solchen Bussen könnten zum Beispiel Maskenverweigerer bestraft werden.

Der Nationalrat hat die Empfehlung des Bundesrats jedoch ein wenig abgeschwächt. So dürfen Polizisten von einer Busse absehen, wenn eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist. Dies ist etwa in Fussgängerzonen der Fall. Der Nationalrat stimmte dieser zusätzlichen Regelung stillschweigend zu.

Welche Delikte können nun mit Ordnungsbussen bestraft werden?

Jede geringfügige Übertretung, die im Epidemiengesetz aufgeführt ist. Dazu zählen in der Praxis vor allem Verweigerung, eine Maske zu tragen und Missachtung der Personenobergrenze. Wie die Kantonspolizei Zürich aber auf Anfrage betonte, suche man immer zuerst das Gespräch und versuche, verhältnismässig zu handeln.

Das Brechen der Quarantäne ist übrigens keine geringfügige Übertretung und kann mit bis zu 10'000 Franken bestraft werden. (dfr)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
NotifyMe: Die neue App der SwissCovid-Macher gegen Corona
1 / 14
NotifyMe: Die neue App der SwissCovid-Macher gegen Corona
NotifyMe ist eine neue App, entwickelt von den SwissCovid-Machern. Sie soll helfen, alle Besucherinnen und Besucher eines Events – ob privat oder geschäftlich – vor einer möglichen Corona-Ansteckung zu warnen. watson konnte die Testversion ausprobieren.
quelle: screenshot: notify-me.ch
Auf Facebook teilenAuf X teilen
Nach diesem Video verstehst auch du, wie Covid-Impfungen funktionieren
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
71 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
p4trick
02.12.2020 22:10registriert März 2017
Und wann wird endlich Littering mit 300 Franken Busse bestraft???
40735
Melden
Zum Kommentar
avatar
Locutus70
02.12.2020 20:13registriert September 2018
Heute beim Ökihof auch wieder einen gesehen - ohne Maske, dafür mit einem süffisantem Grinsen. Ich frage mich: Geht denen da wirklich einer ab, wenn sie keine Maske tragen?
423182
Melden
Zum Kommentar
avatar
Liebu
02.12.2020 20:40registriert Oktober 2020
Dasselbe gilt fürs Nichttragen des Sicherheitsgurt im Auto, bei Übertreten der Geschwindigkeit, bei Nichtbeachten eines Verbots usw.
Kostet halt etwas aber dann bitte nicht jammern.
22968
Melden
Zum Kommentar
71
Ausgeweitete Strafuntersuchung nach Verkehrsunfall von Norman Gobbi

Die Tessiner Staatsanwaltschaft weitet die Strafuntersuchung im Nachgang zu einem Verkehrsunfall von Regierungsrat Norman Gobbi aus. Konkret wird die Strafuntersuchung gegen einen Polizisten sowie einen Gruppenleiter der Tessiner Kantonspolizei ausgeweitet.

Zur Story