Schweiz
Romandie

Vergewaltigungs-Opfer der Kirche wenden sich an Westschweizer Kommission

36 Vergewaltigungs-Opfer der Kirche wenden sich an Westschweizer Kommission

17.09.2020, 14:3918.09.2020, 14:15
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FILE - In this Friday, April 10, 2020. file photo, the shadow of a priest holding a crucifix is cast on the ground as he leads the Via Crucis, or Way of the Cross ceremony, at the Ospedale di Circolo  ...
Bild: keystone

Bei der Westschweizer Anhörungskommission für Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche (Cecar) sind bisher 36 Anträge für Entschädigung von Betroffenen eingegangen. 28 davon wurden bewilligt, wie die Kommission am Donnerstag in Lausanne anlässlich einer Bilanz bekannt gab.

Der Gesamtbetrag der Entschädigungen beläuft sich auf 410'000 Franken, das entspricht einem Durchschnitt von 15'800 Franken. Bei den Antragstellern handelte es sich um 23 Männer und 13 Frauen im Alter von heute 37 bis 82 Jahren, wie Kommissions-Vizepräsident Pascal Corminboeuf mitteilte. Die meisten Fälle kamen demnach aus dem Wallis (8), Freiburg (7), Waadt (6) und Genf (4), je zwei kamen aus Neuenburg und Jura.

Auf der Pressekonferenz wiesen Betroffene darauf hin, dass es sich bei diese Zahlen nur um «die Spitze des Eisbergs» handle. Viele Opfer wagten immer noch nicht auszusagen. «Zum ersten Mal glauben mir die Menschen», sagten sie. «Es ist ein unerwartetes Geschenk.» Alle betonten, dass Vertrauen, Zuhören und die Anerkennung ihrer Misshandlungen wichtiger seien als eine Entschädigung. Die Cecar ermöglichte es ihnen so, «sich von einer Last zu befreien».

Die Kommission war 2016 für einen Zeitraum von fünf Jahren eingesetzt worden. Sie richtet sich vor allem an Opfer, die zum Zeitpunkt der bereits verjährten Taten minderjährig waren. Sie ist unabhängig und neutral und nur in der Romandie tätig.

Konkret muss sich ein Opfer, das einen Antrag auf Anerkennung und Wiedergutmachung stellen möchte, an seine Diözese oder an die Cecar wenden. Diese prüfen zunächst den Antrag und leiten ihn dann an die Entschädigungskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) weiter, die dann über die Höhe der Wiedergutmachung entscheidet. (aeg/sda)

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2 Kommentare
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dergraf
18.09.2020 08:43registriert April 2016
Vor einigen Jahren gingen die Missbräuche von Kindern im Kinderheim Fischingen durch die Presse. Ein guter Bekannter von mir war als Kind ein sexuelles Missbrauchsopfer. Ein Täter lebte damals noch im Kloster Fischingen. Was machten die Verantwortlichen, als das Drohen mit rechtlichen Schritten gegenüber dem Opfer nichts fruchteten? Sie beschützen den Täter, zogen den Fall in die Länge, bis der Täter verstarb.
Die kath. Kirche wollte seine Aussagen, obwohl längst schriftlich festgehalten, nochmals direkt hören. Eine weitere Erniedrigung des Opfers.
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